Eine Wohngebäudeversicherung versichert nicht nur das Gebäude, in dem die Mieter wohnen, sondern auch alle anderen Gebäude, die sich auf dem Grundstück befinden. Dazu gehören Nebengebäude, wie beispielsweise Garagen, Schuppen sowie Garten- oder Gerätehäuschen.
In einer Wohngebäudeversicherung sind aber auch alle internen Einbauten wie zum Beispiel eine Küche oder auch ein Badezimmer enthalten, falls diese nicht nachträglich vom Mieter installiert worden sind. Hat der Mieter das Bad nach seinen eigenen Vorstellungen neu installiert oder die Einbauküche beim Einzug mitgebracht, dann fallen eventuelle Schäden unter die Hausratversicherung. Eine Wohngebäudeversicherung versichert aber auch das Zubehör in einem Gebäude. Das können Werkzeuge, Alarmanlagen, Brennvorräte wie Kohlen oder Holz, Markisen, Fernsehantennen und sogar die Blumenkästen am Balkon sein.
Die wenigsten Hausbesitzer denken daran, dass eine Wohngebäudeversicherung auch eine finanzielle Absicherung bei allen Abbruch-, Aufräum- und Schutzarbeiten darstellt, die nach einem Schadensfall anfallen und nicht unerhebliche Kosten verursachen können. Es ist daher immer ratsam eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, die auch diese Kosten übernimmt. In der Regel sind diese Leistungen mit fünf Prozent der eigentlichen Versicherungssumme abgedeckt. Wer aber auf der sicheren Seite sein will, der sollte auf jeden Fall eine Absicherung von zehn Prozent vereinbaren.
Alle Vermieter können sich im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung auch gegen eventuelle Mietausfälle absichern. In diesen Fällen zahlt dieVersicherung die entgangene Miete, wenn das Gebäude zum Beispiel aufgrund eines schweren Schadens nicht mehr bewohnbar ist.
Zusätzlich können Risiken wie Leitungswasser, Feuer, Sturm, Hagel, Elementarschäden und auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge zu besonderen Konditionen mitversichert werden.
Wohngebäudeversicherung: Schützen Sie Wohngebäude und Wohneigentum
Nicht versichert sind alle Schäden, die entweder vorsätzlich oder aber durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Wenn ein Feuer oder ein Wasserschaden durch eigene Fahrlässigkeit verursacht wurde, dann gibt es keinerlei Schadenersatz von der Versicherung. Wenn man verreist, und vergisst den Haupthahn der Wasserversorgung zu schließen und es so zu einem Rohrbruch kommt, dann kommt dieWohngebäudeversicherung nicht dafür auf. Man ist zum Beispiel aber auch dann nicht versichert, wenn man einen Gegenstand bewusst dem Feuer aussetzt und es in der Folge zu einem größeren Brand kommt. Das wäre der Fall, wenn beispielsweise die Kerzen auf dem Adventskranz zu nah an den Vorhängen stehen und diese Feuer fangen.
Welche Risiken im Einzelnen durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden oder bei welchen Schäden man Schadenersatz bekommt, das kann jeder Hausbesitzer immer selbst entscheiden, aber gegen Feuer zum Beispiel sollte man sich immer absichern.
Sich gegen Feuer zu versichern ist für alle Hausbesitzer extrem wichtig, da nahezu jeder Brand einen Totalschaden verursachen kann. Die Versicherungsgesellschaften versichern bei diesem Risiko auch gegen Brände, die durch eine Explosion oder einen Blitzschlag entstehen. Da eine normale Gebäudeversicherung meist nur bei bereits fertiggestellten Häusern zahlt, ist es empfehlenswert auch eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen, denn diese sichert Feuerschäden während der Bauphase eines Gebäudes ab.
Jeder der ein Haus besitzt und Wohnungen in diesem Haus vermietet, der sollte auch eine Wohngebäudeversicherung haben, denn nur so kann man sich vor Kosten schützen, die eventuell sehr hoch sein können. Wenn es zum Beispiel auf Grund eines Wasserrohrbruchs im Badezimmer eines Mieters zu einer Überschwemmung kommt, dann zahlt diesen Schaden die Wohngebäudeversicherung.
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