Bei der Versicherungssteuer handelt es sich um eine so genannte Verkehrssteuer, die im Bereich von abgeschlossenen Versicherungsverträgen anfällt. Die Versicherungssteuer ist in etwa mit der allgemein gültigen Mehrwertsteuer zu vergleichen. Diese spezielle Steuer fällt auf alle Beiträge und Prämien an, die der Versicherte an die Versicherungsgesellschaft zahlt. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte hat sich der Prozentsatz dieser Steuer stets geändert, allerdings auch nur in eine Richtung, nämlich nach oben. Lag die Versicherungssteuer im Jahre 1989 noch bei sieben Prozent, so beträgt die allgemeine Steuer für Versicherungen heute wie die Mehrwertsteuer auch 19 Prozent. Allerdings muss man genau nach Versicherungsarten unterscheiden, welche Steuer jeweils anfällt, Darauf wird im Folgenden noch näher eingegangen. Die Grundlage für diese spezielle Steuer ist übrigens das Versicherungssteuergesetz, das alle Bedingungen und Fragen rund um diese Steuerart klärt.
Wie bereits kurz erwähnt, gibt es im Versicherungsbereich einige Ausnahmen, wo der Versicherte einen geringeren Steuersatz oder gar keine Versicherungssteuer zahlen muss. So sind beispielsweise alle Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, sowie Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung von der Steuer ausgenommen. Auch die Versicherungsbeiträge zur privaten Lebensversicherung werden nicht besteuert, sowie ebenfalls nicht die Beiträge zur Rückversicherung und der Kleinen Viehversicherung ( bei einer Versicherungssumme von maximal 4.00 Euro). Grundsätzlich handelt es sich übrigens bei der Versicherungssteuer um eine Bundessteuer. Diese wird also nicht wie einige andere Steuern von den Kommunen, sondern von den Ländern vereinnahmt. Im Allgemeinen sind die jährlich zu zahlenden Beiträge bzw. die Versicherungsprämien die Grundlage für die Berechnung der Steuer. Eine Ausnahme bildet allerdings die Hagelversicherung, da hier die Steuer auf der Grundlage der gewählten Versicherungssumme berechnet wird.
Neben den genannten generellen Ausnahmen von der Versicherungssteuer werden bei bestimmten Versicherungsarten zudem andere Steuersätze berechnet, als der allgemeine Steuersatz von derzeit 19 Prozent. Zu diesen genannten Ausnahmen zählen zum Beispiel die Feuer und FBU-Versicherungen. In diesem Bereich wird nicht der 19-prozentige Steuersatz fällig, sondern ein reduzierter Steuersatz von 14 Prozent berechnet. Ähnlich verhält es sich bei Gebäudeversicherung, sofern das Risiko Feuer mitversichert ist. Hier beträgt der Steuersatz etwas ermäßigte 17,75 Prozent, während für die Hausratversicherung 18 Prozent berechnet werden, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass auch die Feuer-Gefahr mitversichert ist. Bei anderen Versicherungsarten sind die gültigen Steuersätze zum Teil erheblich niedriger als der allgemeine Steuersatz. So wird zum Beispiel bei der Unfallversicherung mit Beitragrückgewähr nur 3,80 Prozent Versicherungssteuer berechnet. Auch bei der Seeschiffskaskoversicherung ist der Steuersatz erheblich niedriger als der allgemeine Steuersatz und beträgt derzeit drei Prozent. Da die Schiffskaskoversicherung natürlich in erster Linie von Unternehmen zur Versicherung ihrer Schiffsflotte genutzt wird, möchte man durch den niedrigen Steuersatz auch die Konkurrenzfähigkeit zu ausländischen Unternehmen gewährleisten.
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