Viele Versicherungsverträge werden heute in Deutschland und natürlich weltweit über einen Versicherungsmakler abgeschlossen. Dabei handelt es sich nicht um eine bei der jeweiligen Versicherung direkt angestellte Person, sondern der Versicherungsmakler ist lediglich durch einen Maklervertrag an das Versicherungsunternehmen gebunden. Grundsätzlich stellt der Makler einen Kontakt zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Kunden her bzw. er vermittelt Versicherungsverträge zwischen diesen beiden Parteien. Von rechtlicher Seite her sind die Makler Handelsmakler nach dem HGB (Handelsgesetzbuch) und haben in dieser Funktion einige Rechte, aber auch Pflichten zu erfüllen. Wie genau diese Rechte und die Pflichten des Maklers gegenüber dem jeweiligen Versicherungsunternehmen aussehen, ist individuell im Maklervertrag geregelt. So ist es zum Beispiel heute oftmals so, dass ein Versicherungsmakler nur für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft Versicherungsverträge vermitteln darf, und somit auch für keine andere Firma Verträge dieser Art vermitteln darf. Allerdings gibt es auch noch die Variante, dass der Makler nicht ausschließlich an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden ist, was allerdings sehr selten der Fall ist.
Das es sich beim Versicherungsmakler um eine freie bzw. selbstständige Tätigkeit handelt, und diese Beratungstätigkeit auch mit einigen Risiken verbunden ist, ist der Makler stets verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Da der Makler bei Verletzung seiner Pflichten, wozu auch Fehlinformationen gehören, gegenüber dem Versicherten und natürlich auch gegenüber der Versicherungsgesellschaft haftbar ist, macht diese Haftpflichtversicherung auf jeden Fall auch Sinn. Vom Volumen der abgeschlossenen Versicherungsverträge her ist es in Deutschland mittlerweile so, dass ein sehr großer Teil der abgeschlossenen Verträge über einen Versicherungsmakler vermittelt wurden. Grundsätzlich handelt es sich dabei auch nach wie vor um eine sehr attraktive Tätigkeit. Auch hier gibt es bei den Unternehmen verschiedene Modelle, wie die Bezahlung des Maklers erfolgt. Üblich ist es, dass der Makler ein geringes Festgehalt bekommt, aber den größten Teil seines Einkommens durch Provisionen erzielt. Die Tendenz geht inzwischen sogar dorthin, dass die Makler vollständig auf Provisionsbasis arbeiten, da die Pflege von Bestandskunden oftmals vom Versicherungsunternehmen selber durchgeführt wird.
Für den Kunden ist es übrigens kein Nachteil, einen Vertragsabschluss über einen Versicherungsmakler durchzuführen, denn die Provision fällt für bestimmte Verträge ohnehin an, ob der Vertrag nun über einen Makler, oder über das Unternehmen selber abgeschlossen wird. Allerdings sollte man als Versicherter auf jeden Fall darauf achten, dass es sich um einen seriösen Vermittler handelt, denn besonders im Bereich der Vermittlung von Versicherungen gibt es nicht wenige so genannte „schwarze Schafe“, die den Kunden Verträge verkaufen möchten, welche für den Versicherten oftmals nur wenig sinnvoll sind. Vor solchen „unseriösen“ Maklern wird der Verbraucher allerdings inzwischen durch einige Maßnahmen geschützt (zum Beispiel Haustürwiderrufsgesetz), sodass man abgeschlossene Verträge zumindest innerhalb einer Frist widerrufen kann.
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