Unfälle sind schnell geschehen und eine kleine Unachtsamkeit kann gravierende wirtschaftliche und gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darum ist die Unfallversicherung neben der Krankenversicherung die älteste Sozialversicherung in Deutschland. Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, d.h. pauschal gesagt, auf ihrem Weg von und zur Arbeit, sowie während der Arbeit und während dienstlicher Fahrten sind sie abgesichert. Selbstständige dagegen müssen sich selber absichern, um gegen Unfälle wirtschaftlich geschützt zu sein. Für die meisten Selbstständigen ist nicht einmal der durch einen Unfall entstehende Verdienstausfall das Problem, sondern die aufgrund eines Unfalls eingeschränkte Arbeits- und Handlungsfähigkeit. Die überwiegende Mehrheit der Selbstständigen ist in einer privaten Unfallversicherung versichert, die in vielen Fällen auch gegen Unfälle außerhalb der Arbeit versichert, da ein Großteil der Unfälle im Haushalt geschieht. Eine Umfrage von Forsa im Auftrag eines Versicherungsunternehmens ergab, dass 74 Prozent aller Selbstständigen eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Weniger bekannt ist, dass auch Selbstständige die Möglichkeit haben, sich in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Der Selbstständige muss hierbei die zu seiner Tätigkeit passende Berufsgenossenschaft kontaktieren und dort eine freiwillige Aufnahme in die gesetzliche Unfallversicherung beantragen. Der Vorteil in der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass diese Versicherungen nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, da sie staatliche Einrichtungen sind, in etwa mit gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung reichen dabei von Schadensersatz, über Rehamaßnahmen bis hin zu einer Rente. Ob sich die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung lohnt, hängt von der versicherten Schadensfallsumme ab, da diese unabhängig vom tatsächlichen Einkommen gewählt werden kann. Die Höhe richtet sich natürlich auch nach dem Gefährdungsgrad der Arbeit. So muss der selbständige Bergführer einen höheren Beitrag bezahlen, als derjenige, der nur im Büro arbeitet. Gesetzliche Grundlage der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung bildet §6 SGB VII.
Leistungen der Unfallversicherung für Selbstständige
Eine Unfallversicherung sichert in erster Linie gegen den Fall einer ständigen Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Fähigkeiten ab. Dabei erfolgt die Absicherung in Form einer einmaligen Zahlung, oder in Form einer lebenslangen Rente. Bei der privaten Unfallversicherung kann die Höhe der Zahlungen überproportional zu den Schädigungsgraden ansteigen, wenn eine so genannte Progressionsvereinbarung abgeschlossen wurde. Die Bemessung des Schädigungsgrad geschieht nach der vertraglichen Gliedtaxe.
Neben dieser Kernabsicherung können auch viele für einen Selbstständigen durchaus interessante, weitere Leistungen vereinbart werden. Sehr interessant für Selbständige ist das Unfall-Tagegeld, das prozentual nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit gezahlt wird. So können Selbstständige sehr gut den Ausfall ihrer Arbeitsleistung wirtschaftlich abfangen, zumal hier auch ohne bleibende Schäden gezahlt wird. Auch Sofortleistungen bei diversen schweren Verletzungsarten sind durchaus sinnvoll, da für genau definierte Verletzungen ein fester Prozent der versicherten Schmerzensgeldsumme ausbezahlt wird. So kann mit diesen Geldern beispielsweise das eigene Büro behindertengerecht ausgebaut werden. Interessant für Selbstständige sind Assistance-Leistungen. Hier bieten private Unfallversicherungen zahlreiche Hilfeleistungen an. Neben Haushaltshilfen und Fahrdiensten zu medizinischen Behandlungen, auch Fahrdienste zu Geschäftstreffen und Geschäftsräumen. Eine perfekt auf die Bedürfnisse des Selbstständigen zugeschnittene Unfallversicherung ist meistens eine Kombination aus mehreren Teilen der Unfallversicherung. Ganz oben steht dabei die wirtschaftliche Absicherung der eigenen Arbeits- und Leistungsfähigkeit. Danach kommt die Unterstützung während der Genesung, oftmals in Form von Hilfeleistungen durch Assistenten. Und nicht zu vernachlässigen ist, falls es Angehörige gibt die wirtschaftlich abhängig sind, diese im Falle der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit versorgt zu haben. Je früher und je jünger der Versicherungsanwärter ist, desto niedriger sind die Versicherungsbeiträge in der privaten Unfallversicherung. Deshalb sollte ein Selbstständiger sich so früh wie möglich umfassend absichern. Mindestens aber sollte jeder den Schutz haben, denn jeder Arbeitnehmer durch die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Unfallversicherung hat.
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Selbstständige in Deutschland sind in der Regel nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Um sich jedoch vor eventuellen verursachten Personen- oder Sachschäden oder aber auch Verdienstausfällen wirtschaftlich abzusichern empfiehlt sich für Selbstständige der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Aber auch der Beitritt in die gesetzliche Unfallversicherung ist über die Berufsgenossenschaft möglich.
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