Schönes Wetter, klares Wasser und eine erholsame Zeit auf dem eigenen Boot verbringen. Für die meisten Sportbootbesitzer gibt es kaum eine schönere Art, die Freizeit zu verbringen.
Doch was passiert, wenn es zu einem Unfall auf dem Wasser kommt und nicht nur das eigene geliebte Boot, sondern auch Personen und Eigentum anderer zu Schaden kommen? Zahlt die Sportbootversicherung?
Das Prinzip der Verschuldungshaftung gilt auf allen deutschen Gewässern. Das bedeutet für den Bootseigner, wenn er mit seinem Boot anderen Schaden zufügt, wird er mit seinem gesamten Vermögen zur Haftung gezogen, nicht nur für Sach-, sondern auch für Personenschäden. Diese Schadenersatzleistungen können unter Umständen ganze Existenzen ruinieren. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Eigentümer von Sportbooten ausreichend versichert sind. Als Sportboote gelten alle Wasserfahrzeuge wie Motor- und Segelboote, Yachten, und Wassermotorräder, die dem Sport- und Freizeitzweck dienen. Eine Haftpflichtversicherung für Wassersportler ist in einigen europäischen Ländern wie Italien oder Spanien sogar Pflicht und muss durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden.
Haftpflichtversicherung für Sportboote
Unfälle passieren schnell, zum Beispiel wenn beim Einlaufen in den Hafen ein anderes Schiff beschädigt wird oder, meistens noch kostspieliger, wenn Bauwerke wie z. B. Brücken gerammt werden. Hier kommen enorme Kosten für die Reparatur auf den Unfallverursacher zu.
Die Haftpflichtversicherung ersetzt die Schäden, die schuldhaft am Eigentum anderer verursacht wurden. Auch Mietsachschäden sind eingeschlossen, wenn beispielsweise Schäden an Einstellräumen oder Steganlagen entstehen, die zur privaten Unterstellung des Bootes angemietet wurden.
Wenn Personen durch einen Unfall auf oder mit dem Boot verletzt werden, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Behandlungs- und Genesungskosten. Im schlimmsten Fall müsste der Bootsführer sogar für die lebenslange finanzielle Versorgung der Person aufkommen. Schäden, die jedoch durch ordnungswidriges Verhalten verursacht werden, sind natürlich von der Haftung ausgeschlossen.
Der Führer des Sportbootes muss also auch einen gültigen Führerschein besitzen, sonst kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Versichert sind auch Gewässerschäden, die durch Unfälle passieren. Sollte beispielsweise bei einem Unfall Öl aus dem Tank ins Wasser entweichen, kommt die Versicherung für die Kosten der Beseitigung der Verunreinigung auf. Die Versicherung haftet jedoch auch hier nicht, wenn die Verunreinigung eines Gewässers durch bewusstes Einleiten von gefährlichen Stoffen geschieht.
Kaskoversicherung für Sportboote
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Boot ab. Auch erfahrenen Bootsführern kann es passieren, dass durch ein falsches Manöver, eine Unachtsamkeit oder einen Fehler der Crew ein Unfall passiert. Der Eigentümer kann sein Boot beispielsweise gegen Sturm- oder Brandschäden, Sinken, Vandalismus oder Diebstahl versichern lassen. So bleibt der Eigentümer von finanziellen Verlusten verschont. Besonders empfehlenswert ist eine Bootskasko, wenn Schäden am Boot oder der Verlust des Bootes die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen.
Der Versicherungsschutz umfasst auch Transportmittelunfälle bei Land-, Fluss- und Fährtransporten innerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes – vorausgesetzt der Transport erfolgt auf geeigneten Transportmitteln und das Schiff wurde ordnungsgemäß verladen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden und Schäden, die durch altersbedingte Abnutzung entstehen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie z .B. der Bootsart und dem Wert des Bootes, der Erfahrung des Skippers und dem eventuell bestehenden Schadensfreiheitsrabatt aus Vorversicherungen.
Wichtig ist auch das Fahrgebiet. Viele Tarife unterscheiden sich nach Geltungsbereichen z.B. nur auf deutschen Binnengewässern. Ähnlich der KFZ-Versicherung wird auch die Bootskasko in Voll- oder Teilkaskoversicherung unterschieden. Die Teilkasko ist auch hier die günstigere Alternative, bietet aber keine Allgefahrendeckung. Sie ist beschränkt auf elementare Schäden wie Feuer, Sturm und Diebstahl. Bei selbst verursachten Schäden, wie beispielsweise eine Kollision mit einem anderen Schiff, leistet die Teilkasko nicht.
Neueste Kommentare