Viele Menschen freuen sich auf ihren Ruhestand und das Leben als Rentner. Die Zeit der täglichen Arbeit und des Stresses ist endlich vorbei, man kann in aller Ruhe seinen Hobbies nachgehen und die Dinge tun, für die man in den vergangenen Jahrzehnten keine Zeit hatte. Aber selbst in dieser Zeit kann es passieren, dass es zu Streitigkeiten kommt die eventuell sogar vor Gericht ausgetragen werden müssen. Damit auch Rentner und Senioren zu ihrem guten Recht kommen, gibt es die Seniorenrechtsschutzversicherung.
Eine Seniorenrechtsschutzversicherung ist Teil der privaten Rechtsschutzversicherung die speziell auf die Bedürfnisse von älteren Menschen ausgerichtet ist. Im Fall eines Rentners oder Pensionärs fallen zum Beispiel andere Bereiche der privaten Rechtsschutzversicherung weg. Dazu gehören die Arbeitsrechtsschutzversicherung und auch die KFZ-Rechtsschutzversicherung, da viele Senioren nicht mehr so häufig mit dem eigenen PKW unterwegs sind. Da es sich bei den Versicherten um Rentner handelt, ist eine Seniorenrechtsschutzversicherung meist etwas günstiger als andere Bereiche der privaten Rechtsschutzversicherung. Insgesamt 17 der 32 privaten Rechtsschutzversicherungen in Deutschland bieten diesen besonderen Bereich für ältere Mitbürger an.
Viele fragen sich jetzt vielleicht, was kann älteren Menschen und Rentner noch groß passieren dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen kann? Es sind erstaunlich viele Bereiche, in denen Rentner auf ihr gutes Recht pochen können und dieses Recht im Zweifelsfall auch mit einem Anwalt vor Gericht erkämpfen müssen. Das kann zum Beispiel ein Streit um die betriebliche Rente sein, aber auch ein Streit wenn es um die Einstufung zur gesetzlichen Pflegeversicherung geht.
Kosten bei einem Rechtsstreit vermeiden
Wer im Alter krank wird und sich allein nicht mehr helfen kann, der kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, dies hört sich aber einfacher an als es in Wirklichkeit ist. In welche Pflegestufe derjenige eingestuft wird der die Pflege letztendlich braucht, hängt immer von einem Gutachten ab. In diesem Gutachten steht, inwiefern sich der Pflegebedürftige noch selbst versorgen kann und wann eine Betreuung hinzugezogen werden muss. Die Ansichten gehen in diesen Fällen meist sehr weit auseinander.
Wenn zum Beispiel die Angehörigen nicht die Zeit haben, sich um Vater oder Mutter zu kümmern, dann muss in vielen Fällen eine Pflegerin oder auch ein Pflegedienst organisiert und auch von der Pflegeversicherung bezahlt werden. Kommt das Gutachten der Pflegeversicherung allerdings zu dem Schluss dass die eigentlich pflegebedürftige Person sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens noch alleine behelfen kann, dann endet das in der Regel vor Gericht.
In diesem Fall kommt die Seniorenrechtsschutzversicherung zum Tragen. Sie bezahlt alle anfallenden Kosten für den Anwalt, aber auch die Prozesskosten und auch die Auslagen für einen eventuell nötigen Gutachter.
Wer sich auch im Alter noch sicher sein will, der sollte über eine Seniorenrechtsschutzversicherung nachdenken.
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