Schmuck ist nicht gleich Schmuck. Es gibt Schmuck der preiswert war, gut aussieht und vielleicht einen ideellen Wert hat und es gibt Schmuck der geerbt oder zu ganz besonders Anlässen geschenkt wurde und der sehr wertvoll ist. Diesen wertvollen und teuren Schmuck möchte man natürlich sichern.
Normalerweise ist teurer Schmuck im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert, aber bei wirklich außergewöhnlichen und wertvollen Stücken ist es besser eine gesonderte Schmuckversicherung abzuschließen.
Da Schmuck wie schon gesagt, zu den versicherten Wertgegenständen zählt, ist er normalerweise über eine Hausratversicherung mitversichert, allerdings nur bis zu einer gewissen Entschädigungsgrenze. Diese Summe ist aber bei weitem nicht ausreichend, wenn man im Besitz von sehr vielen Schmuckstücken oder besonders teuren Schmuckstücken ist.
Wenn jetzt die Deckungssumme der Hausratversicherung nicht ausreicht, dann ist der Abschluss einer separaten Schmuckversicherung immer sinnvoll, damit die Lücke im Versicherungsschutz geschlossen wird. Versichert wird dabei immer der Wert aller vorhandenen Schmuckstücke.
Das bedeutet, dass eine Versicherung für ein einzelnes, vielleicht besonders wertvolles Schmuckstück nicht möglich ist. Versicherungsschutz besteht immer am Versicherungsort, also dort wo sich der Wohnsitz befindet, kann aber auch erweitert werden, wenn man zum Beispiel viel auf Reisen geht.
Hochwertigen Schmuck und Uhren günstig versichert
Eine Schmuckversicherung ist also nur dann wirklich sinnvoll, wenn es um sehr hochwertigen Schmuck geht, was heißt wenn sehr viel echte Steine oder auch wertvolle Perlen oder ähnliches im Spiel sind. Wer eine Schmuckversicherung abschließen möchte, der muss bei der Antragstellung Wertbestätigungen, Kaufbelege oder andere Dokumente vorlegen, um zu beweisen dass der Schmuck tatsächlich gekauft worden ist. Diese Vorsichtsmaßnahme soll davor schützen dass vielleicht gestohlene und dann umgearbeitete Schmuckstücke in Umlauf kommen.
Wenn die Deckungssumme für die Schmuckstücke sehr hoch ist, dann ist es üblich, dass der Versicherer eine Beschreibung der Räume verlangt in denen die Schmuckstücke aufbewahrt werden. Der Aufbewahrungsort der Schmuckstücke ist wichtig für die so genanntenEntschädigungsgrenzen, die je nach Art und Qualität der Aufbewahrung unterschiedlich sein können. Ist der Tresor oder Safe direkt mit der Alarmanlage verbunden, dann erhöht sich die Entschädigungsgrenze auf 100%. Wer seinen wertvollen Schmuck allerdings in der Schublade seines Nachtschränkchens aufbewahrt, hat Pech, denn in diesem Fall würde die Versicherung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zahlen.
Ein Versicherungsschutz besteht für wertvolle Schmuckstücke auch dann, wenn er zu Zwecken der Reparatur, der Umarbeitung oder auch für eine Schätzung zu einem Juwelier gebracht wird. Versichert ist der Schmuck immer zum Neuwert und der Versicherungsschutz beinhaltet auch die Risiken durch Diebstahl oder Beschädigung. Wenn der Schmuck zum Beispiel mit in eine Ferienwohnung genommen wird, dann besteht dort auch der Versicherungsschutz solange die Wohnung bewohnt wird. Aber auch dort muss der Schmuck angemessen aufbewahrt werden, wenn im Falle eines Falles die Versicherung zahlen soll.
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