Wer ein eigenes Haus oder auch nur eine kleine Wohnung hat, der ist immer gut beraten, wenn er eine Hausratversicherung hat. Eine Hausratversicherung kommt für alle Schäden der unterschiedlichsten Art auf die in Haus oder Wohnung passieren können. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Feuer ausgebrochen ist, eine Wasserleitung zu Bruch gegangen ist oder es einen Schaden durch Sturm und Hagel gegeben hat. Die Hausratversicherung leistet in allen diesen Fällen einen Schadensersatz.
Für die Schäden, die durch einen Brand, einen direktenBlitzschlag oder auch Schäden, die durch eine Explosion oder durch Anprall von Flugkörpern entstehen, gibt es für die Versicherten einen Schadenersatzanspruch durch die Hausratversicherung. Sollte also plötzlich zum Beispiel ein UFO in die Schrankwand krachen oder die herumfliegenden Trümmer eines abgestürzten Hubschraubers sich in die Küche bohren, dann zahlt die Hausratversicherung.
Pech hat man allerdings, wenn es zu Schwelbränden kommt oder der Fernseher implodiert, denn für diese Schäden gibt es von der Hausratversicherung keinen Schadenersatz weil dabei keinen offenen Flammen entstehen, denn diese werden von der Hausratversicherung vorausgesetzt. Diese Schadensrisiken kann man aber zusätzlich separat mit in die Schadenersatzliste der Hausratversicherung aufnehmen und so auch perfekt absichern.
Schadenersatz bei der Hausratversicherung
Aber nicht nur Feuer, sondern auch Wasserschäden fallen in die Schadenersatzleistungen der Hausratversicherungen. Wenn zum Beispiel Wasser da austritt, wo es eigentlich nicht austreten soll, dann zahlt die Hausratversicherung. Dazu gehören Schäden im Rohrsystem, also ein Wasserrohrbruch, aber auch Schäden mit Leitungswasser. Wer also eine Badewanne volllaufen lässt, dabei telefoniert und das überlaufende Wasser nicht bemerkt, der hat einen Schadenersatzanspruch bei der Hausratversicherung. Aber auch ein geplatzter Schlauch an der Spül- oder Waschmaschine ist ein klassischer Fall.
Die Hausratversicherung ersetzt auch die bei einem Einbruch gestohlenen Gegenstände. In diesem Zusammenhang ist auch immer wieder Vandalismus ein Thema. Wenn der Einbrecher zum Beispiel das teure Sofa mit dem Messer aufschlitzt oder das Eingemachte gegen die Wände wirft, dann ist das ein Fall für die Hausratversicherung, die nicht nur das neue Sofa bezahlt sondern auch die Renovierung des Zimmers, inklusive Tapeten, Farben und Teppichböden.
Eher selten kommt es zur Regulierung und auch zu Leistungsansprüchen an die Hausratversicherung, wenn der Hausrat Schaden durch Sturm- und Hagel erlitten hat. Kommt es allerdings zu einem solchen Schadenersatz, dann kann es passieren, dass die Kosten für die Versicherung sehr hoch sind. Wenn zum Beispiel der Sturm das gesamte Dach abdeckt und der strömende Regen sich auf die komplette Einrichtung ergießt, dann gibt es eigentlich keine andere Lösung als die Möbel auf den Sperrmüll zu stellen. Um in diesem Fall Schadenersatzansprüche an die Hausratversicherung zu stellen, muss der Sturm aber mindestens Windstärke acht haben.
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