Eine Risikolebensversicherung ist eigentlich eine Notwendigkeit für alle diejenigen, die ihre Kinder und Ehe- oder Lebenspartner für den Ernstfall absichern möchten. Der Unterschied zwischen einer Risikolebensversicherung und einer wesentlich teureren Kapitallebensversicherung ist dass eine Risikolebensversicherung nur als Schutz bei einem Todesfall zum Tragen kommt.
Das heißt einfach ausgedrückt: Der Kunde wählt nach seinen persönlichen Vorstellungen eine Versicherungssumme aus die dann nach seinem Tod an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird – aber nur in diesem Fall. Das klingt vielleicht etwas makaber, aber stirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung nicht, dann behält die Versicherungsgesellschaft die eingezahlten Beiträge.
Die Leistungen der Versicherungsgesellschaften die eine Risikolebensversicherung anbieten sind in der Regel gleich. Daher sollte jeder Kunde bei der Auswahl immer nach dem jeweiligen Versicherungsbeitrag gehen. Für Frauen sind die Beiträge in den meisten Fällen etwas niedriger als für Männer. Der Grund dafür ist einfach, denn Frauen haben eine höhere Lebenserwartung. Das Risiko, das sie innerhalb der Vertragslaufzeit sterben, ist wesentlich geringer.
Versicherungen – Verträge und Beiträge
Bei einer Risikolebensversicherung gibt es einige Besonderheiten. Eine davon ist zum Beispiel das Rauchen, denn wer raucht der muss auch höhere Beiträge zahlen. Diese sogenannten Risikozuschläge verlangen die Gesellschaften aber auch für Krankheiten wie zum Beispiel Übergewicht oder auch erhöhte Blutfettwerte also bei denjenigen, die einen chronisch erhöhten Cholesterinspiegel haben.
Ob eine Versicherungsgesellschaft einen Kunden annimmt oder auch nicht und wie hoch letztendlich der Beitrag ist, wird immer aufgrund der Angaben im Antragsformular entschieden. Dabei ist es sehr wichtig, dass alle die Fragen, die den Gesundheitszustand betreffen, vom Kunden immer wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Ist das nicht der Fall, dann kann der Kunde unter Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren. Allerdings ist dazu zu sagen, dass die Versicherer die Fragen zur Gesundheit im Antrag so verständlich formulieren müssen, dass der Kunde nicht unbeabsichtigt falsche Angaben macht, nur weil er eventuell medizinische Fachausdrücke nicht versteht.
Der monatliche Beitrag für eine Risikolebensversicherung hängt aber nicht nur vom Alter und vom jeweiligen Gesundheitszustand des Kunden ab, auch die Höhe der Versicherungssumme und die Vertragslaufzeit spielen dabei eine wichtige Rolle. Je niedriger beide sind umso günstiger ist die Police. Als Faustregel sollte gelten: Die Versicherungssumme sollte immer so hoch sein, dass die Hinterbliebenen in jedem Fall gut versorgt sind. Wenn zum Beispiel eine ledige Frau mit Kind im Alter von 30 Jahren eine Risikolebensversicherung über 150. 000,- Euro abschließt, dann könnte sie als Alleinerziehende ihr Kind so absichern dass es im Fall ihres Todes 25 Jahre lang eine Rente bekommt. Diese Summe würde aber auch ausreichen, wenn sich Geschäfts- oder Ehepartner gegenseitig absichern.
Eheleute, Kinder und auch eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft bekommen das Geld aus der Risikolebensversicherung immer steuerfrei. Alle anderen Personen sollten ihren Vertrag nach Möglichkeit so gestalten, dass sie keinerlei Steuern zahlen müssen. Möchte der Ernährer einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft seine Partnerin absichern, dann sollte der Vertrag auch auf den Namen der Partnerin ausgestellt sein, auch in dem Fall, wenn der Mann die eigentlich versicherte Person ist.
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