Das System der gesetzlichen Rentenversicherung von Bismarck folgte 1889 die Einführung einer Invaliditäts- und Altersversicherung. Allerdings war es noch ein sehr weiter Weg bis zur Rentenversicherung in der Form, wie wir sie heute kennen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder sich in der Berufsausbildung befinden, versicherungspflichtig. Die einzige Ausnahme bilden dabei die Beamten. Die gesetzliche Rentenversicherung bildet einen Schutz gegenüber den Risiken der Berufsunfähigkeit, des Alters und auch des Todes. Das gilt zum Beispiel auch für körperlich und geistig Behinderte, die in Werkstätten beschäftigt sind und auch für Wehr- und Zivildienstleistende.
Aber auch Menschen, die selbstständig tätig sind, können pflichtversichert sein. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem zum Beispiel alle selbstständigen Handwerksmeister. Sie haben aber die Möglichkeit sich nach 18 Beitragsjahren von dieser Pflicht befreien zu lassen. Alle selbstständigen Künstler und Publizisten sind auf Antrag nach dem sogenannten Künstlersozialversicherungsgesetz pflichtversichert. Voraussetzung ist dabei aber ein bestimmtes Mindesteinkommen im Jahr, was aber Berufsanfänger noch unterschreiten können.
Alötersvorsorge durch Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen
Jeder Versicherte bekommt durch die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit, sich beim Erreichen eines bestimmten Alters aus dem Berufsleben zurückzuziehen und eine Rente zu erhalten.
Entscheidend für die Höhe dieser Rente ist der Verdienst, der während der Arbeitsjahre erzielt worden ist. Die Voraussetzungen für alle Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist dabei, dass die Versicherten zum einen die Altersgrenze erreicht haben, die Mindestversicherungszeit erfüllt und einen Rentenantrag gestellt haben.
Die Regelaltersgrenze beträgt 65 Jahre. Wenn weitere Voraussetzungen und die versicherungsmathematischen Abschläge dabei berücksichtigt werden, dann kann eine Rente auch schon vor dem 65. Lebensjahr beantragt werden.
Ein Rentenantrag kann aber frühestens ab dem 60. Lebensjahr gestellt werden. Alle die eine Rente beziehen können aber auch in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner pflichtversichert sein, in diesem Fall sind sie auch im Alter vor den finanziellen Folgen von Krankheit und Pflege geschützt.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein sogenannter Generationenvertrag, was heißt dass von den laufenden Einnahmen an Beiträgen auch immer die laufenden Renten gezahlt werden. Daraus ergibt sich in der heutigen Zeit ein Problem.
Es gibt weniger Einnahmen aus den Beiträgen, weil sehr viele Menschen bedingt durch ein sehr langes Studium oder auch durch die hohe Arbeitslosigkeit erst sehr spät eine beitragspflichtige Tätigkeit aufnehmen beziehungsweise gar keine Arbeit haben. Im Gegenzug werden die Menschen in der heutigen Zeit bedingt durch eine bessere medizinische Versorgung und einen gestiegenen Lebensstandard immer älter. So können immer weniger junge Menschen für die Altersvorsorge der älteren Menschen zahlen.
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