Der Bikini ist weg, das schöne neue Abendkleid auch und der Schmuck war auch mit im Koffer. Wenn es zum Verlust des Gepäcks gleich zu Beginn einer Reise kommt oder der Koffer gestohlen wird, dann kann das den ganzen schönen Urlaub vermiesen. Wer klug ist, beugt vor, denn eine Reisegepäckversicherung versichert gegen Verlust, Diebstahl und auch gegen Zerstörung.
Eine Reisegepäckversicherung kann immer nur für die Zeit einer Reise oder auch als Dauervertrag abgeschlossen werden. Ein sogenannter Dauervertrag ist aber immer nur dann sinnvoll, wenn man tatsächlich regelmäßig und mehrmals im Jahr verreist. Für alle die beruflich viel unterwegs sind, ist eine dauerhafte Reisegepäckversicherung also eine tolle Sache.
Versichert ist immer das Reisegepäck der Person, welche die Versicherung abgeschlossen hat. Gehen aber Familienmitglieder, wie vielleicht der Lebensgefährte oder auch Hausangestellte mit auf die Reise, dann ist deren Gepäck ebenfalls mitversichert.
Wer darüber nachdenkt, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen, der sollte auch immer im Vorfeld überlegen, ob sich das auch wirklich lohnt. Das ist immer dann der Fall, wenn die Versicherungssumme auch dem Versicherungswert des Reisegepäcks entspricht. Entscheidend ist dabei immer der sogenannte Zeitwert der Sachen. Das heißt, wer einen sehr teuren Koffer oder eine Reisetasche von Louis Vuitton besitzt und darin wertvollen Schmuck transportiert, der sollte auf jeden Fall eine Reisegepäckversicherung haben. Hingegen Reiseandenken oder kleine Mitbringsel für Freunde und Verwandte, die während der Reise gekauft wurden, haben keinerlei Einfluss auf die Höhe der Versicherungssumme.
Reisegepäckversicherung: Gepäckstücke bei Verlust richtig versichert
Die Reisegepäckversicherung versichert in der Regel gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl, Raub und auch gegen die vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte. Dies bedeutet, wenn jemand aus Lust und Laune oder auch Wut am Flughafen gegen den Koffer tritt und ihn dabei so beschädigt, dass er auf dem Müll landet, dann ist diese Form von Vandalismus ein Fall für die Reisegepäckversicherung. Auch wenn das Gepäck bei einem Unfall zu schaden kommt oder durch die Fahrlässigkeit eines Dritten verursacht wird, dann zahlt die Versicherung. Zu diesen Gründen zählen auch Naturgewalten wie Steinschlag, Lawinenabgänge, ein Brand oder auch eine Explosion.
Nicht versichert ist das Gepäck dagegen bei höherer Gewalt wie beispielsweise einem Bürgerkrieg oder auch wenn es zu einem heftigen Erdbeben kommt. Auch wenn Gepäckstücke vom Zoll beschlagnahmt werden, tritt die Versicherung nicht ein. Wenn der Koffer oder die Reisetasche schon vorher beschädigt war, dann ist das kein Fall für die Versicherung. Wichtig für alle, die gerne Camping machen, ist die Tatsache, dass manche Reisegepäckversicherungen auch nicht für Schäden aufkommen, die während eines Campingurlaubs zustande gekommen sind.
Versichert werden immer der persönliche Reisebedarf, Andenken bis zu einem Wert von 250,- Euro, alle persönlichen Gegenstände im Hotelzimmer, Pelze, Schmuck, Kameras und Fotoapparate sowie persönliche Papiere wie Führerschein und Pass.
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