Die gesetzliche Unfallversicherung kommt allerdings nur für einen bestimmten Kreis von Personen auf. Dazu gehören unter anderem alle Kinder, die in einen Kindergarten gehen, Kinder, die zur Schule gehen, Studenten die eine Universität oder Fachhochschule besuchen, alle Auszubildende und Lehrlinge, alle Arbeitnehmer und auch Haushaltshilfen an ihrem Arbeitsplatz.
Auch wenn diesen Personen auf dem Weg zur Arbeit oder Schule und von dort auch wieder zurück nach Hause ein Unfall passiert, dann trägt das die gesetzliche Krankenversicherung. Der Zeitpunkt und Ort des möglichen Unfalls spielen bei der gesetzlichen Unfallversicherung eine wichtige Rolle, genauso wie die Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen. Bei allen anderen Personen tritt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ein. Wer zu denen gehört, wo die Unfallversicherung per Gesetz nicht greift, sollte sich besser privat Unfall versichern. Aber für wen ist eine private Unfallversicherung besonders wichtig?
Sehr wichtig ist eine rein private Unfallversicherung vor allem für Hausfrauen und kleine Kinder, die noch keinen Kindergarten besuchen, denn hier tritt die gesetzliche Unfallversicherung im Falle eines Unfalls nicht ein. Aber ausgerechnet bei dieser Personengruppe passieren laut einer Statistik rund 60% aller Unfälle.
Besonders Hausfrauen sind sehr gefährdet, denn die größte Unfallgefahr lauert im Haushalt. Knochenbrüche nach einem Sturz von der Leiter beim Fensterputzen oder Verbrennen mit heißem Wasser oder Öl sind nur zwei Beispiele für das, was im Haushalt passieren kann. Aber auch für Kinder und Schüler, Studenten und Arbeitnehmer ist eine private Unfallversicherung durchaus sinnvoll.
Risiken durch eine Unfallversicherung abdecken
Bei Erwerbstätigen ist das Risiko bei einer eventuellen Berufsunfähigkeit durch die gleichnamige Versicherung zwar abgedeckt, aber eine private Unfallversicherung bietet auch hier in sehr vielen Fällen eine gute Ergänzung. So ist diese Versicherung sehr sinnvoll, wenn durch eine eventuelle Vorerkrankung oder auch ein erhöhtes Unfallrisiko am Arbeitsplatz keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen worden ist, oder wenn es als Folge eines Unfalls zu dauerhaften Behinderungen kommt, für die dann zusätzliche Kosten anfallen würden.
Der Begriff „Unfall“ verständlich erklärt
Wann spricht eine Versicherung von einem Unfall? Kurz gesagt liegt immer dann ein Unfall vor, wenn der Versicherte unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfallversicherung zahlt allerdings nur, wenn es zu einem dauerhaften körperlichen Schaden kommt. Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung greift eine private Unfallversicherung aber auch schon bei einem geringsten Grad der Invalidität. Aber auch hier gibt es eine Besonderheit: Die Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität muss in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Unfall bei der Unfallversicherung gemeldet werden.
Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen die Unfallversicherung nicht bezahlt. Zu diesen speziellen Fällen zählt beispielsweise eine Selbstverstümmlung, Erfrierungen, Vergiftungen aller Art, seelische Leiden oder auch einen Leistenbruch, der durch permanentes schweres Heben verursacht wurde.
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