Die Bundesrepublik funktioniert nach einem so genannten Solidaritätsprinzip. Da heißt, die Bürger werden von einem sozialen Netz aufgefangen wenn sie Hilfe brauchen. Aus diesem Grund gibt es neben anderen gesetzlichen Versicherungen, wie zum Beispiel der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung und der Pflegeversicherung, auch die gesetzliche Krankenvollversicherung. Sie ist der wichtigste Bestandteil innerhalb des deutschen Sozialsystems. Für die meisten Arbeitnehmer bedeutet die Mitgliedschaft in einer der vielen gesetzlichen Krankenkassen eine teure Pflichtversicherung.
Die Krankenvollversicherung, also die Krankenkassen, haben primär die Aufgabe die Gesundheit aller ihrer Versicherungsnehmer in erster Linie zu erhalten und zu verbessern oder im Falle einer bereits bestehenden Erkrankung die Gesundheit der Versicherten wieder herzustellen und die Beschwerden zu lindern. Nach dem Solidarprinzip haben alle die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Leistung aus dieser gesetzlichen Krankenkasse. Welchen Umfang dieser Leistungsanspruch hat, regelt das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB). In der letzten Zeit ist es aber immer wieder zu sehr viel Kritik aufgrund diverser Mängel gekommen, die vor allem in den Medien kontrovers diskutiert wurden.
Private Krankenversicherung bezahlbar und leistungsstark
Der Leistungsanspruch der Krankenkassen wird in der heutigen Zeit stark eingeschränkt, dass heißt, die Leistungen müssen lediglich ausreichend, zweckmäßig und vor allem wirtschaftlich sein und sollen außerdem das eben notwendige Maß nicht überschreiten. Wenn also an ein Versicherter unter einer chronischen Krankheit wie beispielsweise MS oder Rheuma leidet und lediglich in einer gesetzlichenKrankenkasse versichert ist, dann bekommt er nur eine Mindestbehandlung. Natürlich gibt es weitaus bessere Möglichkeiten aus medizinischer Sicht und auch aus dem aktuellen Stand der Forschung, aber nicht der Arzt entscheidet, sondern ein in der Zwischenzeit leider etwas überholter Gesetzestext.
Trotzdem ist es so, dass alle Mitglieder der Krankenkassen (Leistungen gesetzl. Krankenversicherung) einen Anspruch auf eine ärztliche Leistungen und Behandlung haben. Das kann der Besuch beim Hausarzt oder bei einem Facharzt sein, aber auch die Behandlung in einem Krankenhaus. Wenn der Blinddarm durchbricht, dann ist eine Operation lebensnotwendig. Die Kosten für diese Operation und die anschließende, stationäre Behandlung in der Klinik zahlt die Versicherung (Krankenvollversicherung). Aber auch bei Schwangerschaften zahlt die Krankenversicherung die Betreuung von der ersten Untersuchung bis hin zur Geburt. Zu einer Krankenversicherung gehören auch Krebsvorsorgeuntersuchungen und regelmäßige Untersuchungen bei Kindern, dazu kommen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen zum Beispiel nach einem schweren Unfall.
Die Privaten Krankenversicherungen im Vergleich
Wer krank ist, der möchte nach Möglichkeit die beste Behandlung bekommen, um so schnell wie möglich wieder gesund zu werden, was heißt, der beste Arzt, die wirksamsten Medikamente, die neusten medizinisch-technischen Errungenschaften und das modernste Krankenhaus. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur die so genannten Mindestleistungen, also nur das was im Falle eines Falles getan werden muss. Wer also operiert werden muss, der kommt auf denOP-Tisch, wird operiert, er muss eventuell noch ein paar Tage im Krankenhaus liegen und wird dann wieder nach Hause entlassen.
Bei einem Patienten der die privaten Krankenversicherung nutzt, sieht dies schon anders aus. Er kann die Leistungen und den Arzt auswählen der ihn operieren soll. Wenn er zu dem Chirurgen des örtlichen Krankenhauses kein großes Vertrauen hat, dann kann er einen anderen Arzt in einer anderen Klinik wählen. Der Patient mit der privaten Krankenversicherung muss auch nicht mit noch drei oder noch mehr anderen Menschen auf einem Zimmer liegen, sondern hat Anspruch auf ein Einzelzimmer. Zudem wird er jeden Tag vom Chefarzt besucht, der Patient hingegen, der nur gesetzlich versichert ist, bekommt den Chefarzt wahrscheinlich nur einmal oder gar nicht zu sehen. Das ist der Unterschied bei dieser privaten Versicherung.
Bessere Behandlung bei der privaten Versicherung (PKV)?
Aber auch was die Behandlungen angeht, hat der privat Versicherte mehr Möglichkeiten. Es kann unter mehreren Behandlungsmethoden wählen und muss nicht die von der gesetzlichen Krankenkasse ausgesuchte Methode nehmen. Auch wenn es um Ersatzteile wie zum Beispiel künstliche Hüftgelenke geht, dann bekommt der Privatpatient immer eine bessere Qualität, die eventuell wesentlich langlebiger ist als die des einfachen Kassenpatienten. Medikamente sind für Kassen- und Privatpatienten ebenfalls unterschiedlich. Während der gesetzlich Versicherte nur die Medikamente bekommt welche die Krankenkassen bezahlen, kann der Arzt bei einem Privatpatienten auch teurere Präparate verschreiben.
Wie kann ich Private Krankenversicherung vergleichen?
Wenn es ums Geld geht, dann unterscheiden sich die gesetzlich Versicherten und die Menschen die eine PKV haben in besonderem Maße. Der Kassenpatient zahlt einmal im Monat seinen Beitrag für die Krankenkasse, damit ist alles abgedeckt. Sollte jetzt was passieren und derjenige muss beispielsweise nach einem Unfall in ein Krankenhaus, dann zahlt die Kasse automatisch für die Behandlung und für die anschließende Betreuung.
Der Privatpatient der privaten Versicherung (PKV) aber muss für jede Behandlung, für jeden operativen Eingriff und für jedes vom Arzt ausgeschriebene Rezept selbst bezahlen. Er kann aus dem Leistungskatalog der privaten Krankenkasse aussuchen was ihm sinnvoll erscheint. Wenn er also im Krankenhaus lieber allein im Zimmer liegen möchte, dann wählt er diese Leistung, wenn er eine alternative Behandlung haben möchte, die vielleicht die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt, dann kann er das mit einer PKV machen.
Doch bevor man eine PKV abschließt, sollte man sich genau informieren was alles möglich ist und was nicht und vor allem wie teuer es wird.
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