Nach dem Gesetz muss jeder der Tiere hält, ob nun als Hobby um damit Geld zu verdienen oder einfach nur als Haustier, für alle Schäden aufkommen die das Tier verursacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besitzer nun eine Mitschuld an dem durch das Tier verursachten Schaden trägt oder nicht. In der Regel sind zwar alle Haustiere über eine Privathaftpflichtversicherung bei ihrem Eigentümer mitversichert, dies gilt aber nicht für Pferde und für Hunde. Jeder der also Pferde hat, der sollte auch eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Die Pferdehaftpflichtversicherung gehört zu den Tierversicherungen.
Braucht mein Pferd eine Pferdehaftpflichtversicherung?
Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt immer für alle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf, die unmittelbar durch das Pferd verursacht werden. Auch wenn man seine Pferde an die Nachbarskinder verleiht, dann werden eventuelle Schäden mitversichert, die beispielsweise bei einem Abwurf entstehen.
Wenn man seine Pferde aber aus beruflichen Zwecken hält, also zum Beispiel einen Kutschbetrieb, einen Reitstall, einen professionellen Pferdeverleih oder auch eine Pferdezucht betreibt, dann muss man sich über eine so genannte Betriebshaftpflichtversicherung versichern. Handelt es sich dabei um einen reinen Pferdezuchtbetrieb oder auch einen landwirtschaftlichen Betrieb in dem Pferde zum Einsatz kommen, dann richtet sich die Betriebshaftpflicht immer nach Größe des jeweiligen Betriebes.
Wer Pferde zum reiten hält, der sollte die verschiedenen Angebote der Versicherungen genau miteinander vergleichen und prüfen, welche unterschiedlichen Leistungen in der jeweiligen Pferdehaftpflichtversicherung enthalten sind und welche dieser Absicherungen auch für die persönliche Situation am sinnvollsten sind. Bei den zusätzlichen Leistungen einerPferdehaftpflichtversicherung kann es sich zum Beispiel auch um Schäden handeln, die im Ausland passieren.
Ausführliche Informationen zu den Themen Pferdeversicherung und auch sehr ausführlich Pferdehaftpflichtversicherung erhalten Sie auf unserer Seite: http://www.pferde-versichern.org/.
Ebenfalls berichten wir dort über:
- Pferdelebensversicherungen
- Pferdekrankenversicherungen
- Ponyhaftpflichtversicherung
Beschrieben werden dort auch die einzelnen Versicherungsgesellschaften die Pferdeversicherungen anbieten:
- AXE Pferdeversicherung
- HUK Pferdeversicherung
- Allianz Pferdeversicherung
- DEVK Pferdeversicherung
Achtung Klauseln bei der Pferdeversicherung
Es ist immer dann sinnvoll diese Klausel hinzuzufügen, wenn man mit seinem Pferd auch auf internationalen Turnieren oder bei Rennen im Ausland antritt.
Dann gibt es das so genannte Fremdreiterrisiko, wenn also das Pferd an einen fremden Reiter verliehen wird. Aber auch Flurschäden zählen dazu, genau so wie ungewollte Deckakte. Besonders dann wenn ein Hengst aus nicht so guter Zucht ungewollt eine wertvolle Stute deckt, dann kann das unter Umständen sehr teuer werden.
Mit versichert werden können auch Fohlen oder Kutschfahrten zum privaten Zweck, die Teilnahme an Reitsportveranstaltungen oder Derbys, das Reiten ohne Sattel (was viele Gefahren birgt) oder auch Reitbeteiligungen.
Reitbeteiligungen und Gastreiter richtig versichern durch Pferdeversicherungen
Reitbeteiligungen haben aber nichts mit Gastreitern zu tun, denn bei einer Beteiligung an einem Reitpferd werden die Pferde immer in einem regelmäßigen Abstand von einer Person geritten und auch betreut, was bei Gastreitern nicht der Fall ist.
Auch die Kosten für das Futter und den Tierarzt werden in diesem Fall mitgetragen. Gibt es eine solche Beteiligung, dann sollte das vertraglich geregelt sein. In jedem Fall sollte eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung den Besitzern von Pferden auch einen Schutz gewähren, wenn die Tiere auf der Weide sind und die Verletzung anderer Weidetiere durch das eigene Pferd abdecken.
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