Mit der Aufnahme eines Kredites geht nicht nur der Kreditgeber stets ein gewisses Risiko ein, nämlich dass er das verliehene Kapital nicht zurück erhält, sondern auch der Kreditnehmer trägt natürlich ein Risiko, nämlich die Kreditraten aus bestimmten Gründen nicht mehr zahlen zu können. Je höher die in Anspruch genommene Darlehenssumme ist und je länger die Laufzeit des Darlehens, desto größer ist natürlich auch die Gefahr, dass eine Situation eintritt, die dazu führt, dass man die Darlehensraten als Kreditnehmer nicht wie geplant zahlen kann. Für solche Fälle gibt es die so genannte Kreditversicherung, die auch unter dem Namen Restschuldversicherung oder Restkreditversicherung bekannt geworden ist. Die einzige Aufgabe der Kreditversicherung besteht darin, in zuvor festgelegten Situationen die Zahlung der noch offenen Kreditraten zu übernehmen bzw. die gesamte Tilgung des Darlehens zu bewirken. Es gibt hauptsächlich vier verschiedene Risiken, die durch die Restschuldversicherung abgesichert werden können. Wie der Name bereits sagt, gilt die Versicherung natürlich nur noch für die offene Darlehenssumme, und nicht für den Teil, der bereits zurück geführt worden ist.
Eine der vier möglichen Fälle, in der die Kreditversicherung zur Leistung verpflichtet ist, ist der Tod des Versicherten und Kreditnehmers. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass stets der Kreditnehmer auch der Versicherte im Rahmen der Restkreditversicherung ist. Sollte dieser also nun während der Laufzeit des Darlehens versterben, übernimmt die Versicherung die Tilgung des Kredites, sodass hierzu nicht die Angehörigen des Versicherten heran gezogen werden müssen. Während der erste Fall also den Tod des Versicherten betrifft, gibt es noch weitere mögliche Fälle, wann die Versicherung auch im Erlebensfall des Kreditnehmers eine Leistung in Form der Übernahme der Ratenzahlung zu erbringen hat. Hier ist als erstes die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit des Versicherten zu nennen. Sollte dieser nämlich aufgrund eines Unfalls oder aufgrund einer Erkrankung auf Dauer erwerbs- bzw. berufsunfähig werden, übernimmt auch in diesem Falle die Kreditversicherung die Zahlung der noch offenen Darlehensraten. Ob die Versicherung bereits bei Berufsunfähigkeit, oder erst bei Erwerbsunfähigkeit zahlt, ist jeweils individuell mit dem Versicherer zu klären.
Neben den genannten Versicherungsfällen zahlen einige Kreditversicherungen auch dann, wenn der Versicherte über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig ist, und daher ein gekürztes Gehalt erhält. Es muss in diesem Fall also nicht unbedingt zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit kommen, sondern eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit ist in diesem Fall bereits ausreichend. Auch das Risiko der Arbeitslosigkeit sichern inzwischen viele Restkreditversicherungen ab. Wird der Kreditnehmer und gleichzeitige Versicherte unverschuldet arbeitslos, so übernimmt die Versicherung auch in diesem Fall die Zahlung der Kreditraten. Diese Leistung wird allerdings nur so lange erbracht, wie der Kreditnehmer sich in keinem neuen Beschäftigungsverhältnis befindet.
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