Für viele Banken und Unternehmen stellt die Kreditversicherung eine sinnvolle Möglichkeit dar, sich gegen bestimmte Risiken, wie zum Beispiel den Ausfall von Krediten oder Forderungen, abzusichern. Dennoch kann es aus bestimmten Gründen notwendig sein, dass man die Kreditversicherung kündigen muss. Da es sich bei dieser Art von Versicherung nicht um eine sehr preiswerte Absicherung handelt, ist es sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen hin und wieder der Fall, dass der Beitrag zur Kreditversicherung nicht mehr tragbar ist. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen, die sich gegen Forderungsausfälle absichern möchten, müssen im Verhältnis zum Umsatz einen nicht unerheblichen Betrag für die Kreditversicherung aufbringen. Da die Kreditversicherungs-Verträge in aller Regel über viele Jahre genutzt werden, sind natürlich auch bei der gewünschten Kündigung bestimmte Fristen einzuhalten. Normalerweise sind bei Verträgen dieser Art Laufzeiten zwischen einem und drei Jahren üblich, die dann jeweils zumeist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Vertrages beinhalten. Somit kann das Unternehmen also nach dem erfolgreichen Kreditversicherung kündigen den Vertrag zum Fälligkeitsdatum als beendet betrachten.
Während die Kreditversicherungsverträge bei Unternehmen in der Regel über viele Jahre laufen, da natürlich während der gesamten Zeit der unternehmerischen Tätigkeit ein Risiko in Form von Forderungsausfällen, und somit auch ein Versicherungsbedarf besteht, stellt sich die Situation bei den Privatkunden etwas anders dar. Hier wird eine Kreditversicherung in der Regel in Zusammenhang mit einem aufgenommenen Darlehen in Anspruch genommen, weil man sich während der Laufzeit des Kredites gegen Risiken wie Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit absichern will, sodass im Schadensfall die Kreditversicherung die noch offenen Darlehensraten zahlt. Die Kreditversicherung ist also anders als bei den Unternehmen an eine bestimmte Forderung, nämlich das in Anspruch genommene Darlehen, gekoppelt.
Aus dem genannten Grund ist es in diesem Zusammenhang normalerweise auch nicht üblich, dass man als Versicherter die Kreditversicherung kündigen muss, denn die Versicherung läuft in der Regel automatisch an dem Tag ab, wenn auch das Darlehen fällig wird, also vollständig zurück gezahlt sein sollte. Möchte der Kreditnehmer und Versicherte die Kreditversicherung, die in der Regel von den Banken als Restschuldversicherung angeboten wird, allerdings vor Ablauf des Darlehens kündigen, so ist dieses mit größeren Schwierigkeiten gebunden. Die Probleme könnten beispielsweise in der Art und Weise auftreten, dass die kreditgebende Bank nicht mit der Kündigung der Kreditversicherung einverstanden ist. Dieses kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Kreditnehmer das Darlehen nur deshalb genehmigt bekommen hat, weil er sich gleichzeitig zum Abschluss einer Kreditversicherung entschlossen hat, da diese Versicherung indirekt natürlich auch für die kreditgebende Bank das Ausfallrisiko des Kredites reduziert. Aber auch vom Versicherer selber her ist eine vorzeitige Kündigung einer zeitlich befristeten Kreditversicherung oftmals nicht möglich.
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