Bei einer Kreditvergabe gibt es immer zwei Seiten, die den Kredit möglichst gut absichern möchten. Dieses ist auf der einen Seite der Kreditgeber, der oftmals vom Kreditnehmer das Stellen bestimmter Sicherheiten verlangt, um das Risiko eines tatsächlichen Kreditausfalls so gering wie möglich zu halten, falls der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein sollte, die Kreditraten ordnungsgemäß zu zahlen. Aber auch der Kreditnehmer kann sich gegen bestimmte Risiken, die dazu führen können, dass er die Darlehensraten nicht mehr zahlen kann, ebenfalls absichern. Dieses geht in der Praxis zum Beispiel durch den Abschluss einer Kreditversicherung. Diese spezielle Versicherung wird von vielen Kreditgebern angeboten, da natürlich auch der Kreditgeber ein großes Interesse daran hat, dass die Raten so gut wie möglich abgesichert sind. Zudem handelt es sich bei dieser Versicherung, die auch als Restschuld- oder Restkreditversicherung bezeichnet wird, auch um keine sehr günstige Versicherung, weshalb die Kreditversicherung schon einige Vorteile für den Kreditnehmer beinhalten muss. Neben dem Todesfall des Versicherten und Kreditnehmers, sichert diese Art der Versicherung in erster Linie auch das Risiko der Arbeitslosigkeit ab, weshalb die Versicherung oftmals auch nur kurz als Kreditversicherung Arbeitslosigkeit bezeichnet wird.
Die Kreditversicherung Arbeitslosigkeit funktioniert im Grunde auf ziemlich einfache Art und Weise. Der Kreditnehmer, bzw. in diesem Fall der Versicherte, zahlt einen bestimmten Versicherungsbeitrag, der sich nach der Höhe der zu versichernden Darlehenssumme richtet. Im Gegenzug garantiert die Versicherung nun für die gesamte Laufzeit des Darlehens, dass bei dem Eintreten einer bestimmten, festgelegten und vertraglich fixierten Situation die Zahlung der noch ausstehenden Darlehensraten seitens der Kreditversicherung übernommen wird. Außer dem Tod des Versicherten gehört zu diesen bestimmten Situationen vor allen Dingen die Erwerbsunfähigkeit des Kreditnehmers und das Eintreten von Arbeitslosigkeit. Gerade dieser finanzielle Schutz bei einer Kündigung zeichnet natürlich die Kreditversicherung Arbeitslosigkeit aus. Im Fall der Arbeitslosigkeit übernimmt die Kreditversicherung also die Zahlung der monatlichen Kreditraten, und zwar so lange, bis der Kreditnehmer entweder wieder in ein Beschäftigungsverhältnis eintritt, oder bis das Darlehen vollständig zurück gezahlt worden ist. Hinsichtlich der genauen Vertragsbedingungen der Kreditversicherung Arbeitslosigkeit ist es allerdings an dieser Stelle sehr wichtig zu erwähnen, dass es durchaus Unterschiede gibt, was die jeweilige Versicherungsgesellschaft als Grund der Arbeitslosigkeit akzeptiert. Einige Versicherungen leisten zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit nur dann die vereinbarte Weiterzahlung der Raten, wenn der Versicherte aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden ist. Wird das Arbeitsverhältnis in Form einer Kündigung aus persönlichen Gründen oder gar vom Versicherten selber ausgehend beendet, sehen einige Anbieter der Kreditversicherung in solch einem Fall keine Leistungspflicht. Andere Anbieter hingegen leisten die Zahlung der Raten auf jeden Fall bei Arbeitslosigkeit, unabhängig davon, warum diese eingetreten ist.
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