Wenn beim Autofahren was passiert, kann es ganz schön teuer werden. Ärgerlich ist es, wenn man denSchaden selbst verursacht hat, denn dann zahlt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung zwar den Schaden am Auto des Unfallgegners, aber auf den eigenen Kosten bleibt man sitzen. Es sei denn, man hat eine Kfz Kaskoversicherung abgeschlossen. Allerdings muss das dann schon eine Vollkaskoversicherung sein, denn nur in dieser Version der Kaskoversicherung sind selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug versichert. Dagegen ist der Leistungsumfang einer Teilkaskoversicherung auf die Regulierung von Schäden beschränkt, die durch Diebstahl, Brand, Überschwemmung und Unwetter oder Wildunfall entstehen.
Allerdings zählt nicht jedes Tier als Wild. Die Versicherungsbedingungen der Unternehmen variieren in dieser Hinsicht, es lohnt sich also, vor Vertragsabschluss näher hinzuschauen. Einige Versicherungen beschränken ihre Haftung bei Wildunfällen nämlich nur auf frei lebende Tiere. Damit wären Unfälle, die durch Haustiere entstehen nicht versichert.
KFZ Kaskoversicherung – Vollkasko und Teilkasko
Der klassische Versicherungsfall für die Teilkaskoversicherung ist der Marderbiss. Schäden, die durch die gefürchteten Nagetiere entstehen, sind im Teilkasko Leistungskatalog der meisten Kfz-Versicherungen eingeschlossen.
Die Folgeschäden sind allerdings wieder ausgeschlossen, das bedeutet, dass zwar der durchgebissene Schlauch ersetzt wird, nicht aber die daraus resultierenden Schäden. Es gilt also: Augen auf beim Unterzeichnen eines Versicherungsvertrages. Diese vorausschauende Umsicht beginnt schon beim Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, denn der Tarif für die Kfz Kaskoversicherung ist eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag für die Haftpflicht. Man schließt also dieKaskoversicherung beim selben Versicherungsunternehmen ab, wie die Grundabsicherung für das Fahrzeug.
Versicherungen kombinieren – Teilkasko und Haftpflicht
Wenn man sich mit der Kombination Haftpflicht/Teilkasko gut abgesichert fühlt, hat man vielleicht nicht bedacht, dass im Falle eine selbstverschuldeten Unfalls alle eigenen Schäden aus der eigenen Tasche zu bezahlen sind. Als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung ist unter Umständen eine Vollkaskoversicherung sinnvoll, wobei die Leistungen der Teilkasko automatisch Grundlage sind für die Leistungen der Vollkasko.
Fährt man einen älteren Gebrauchtwagen, ist es vielleicht nicht so schlimm, wenn man sich einen kleinen Kratzer oder eine leichte Beule einhandelt. Aber ein größerer Schaden kann den Halter eines Fahrzeugs, welches schon einige Jahre auf dem Buckel hat und bei dem dieKilometerlaufleistung in den sechsstelligen Bereich geht, finanziell schnell überfordern. Es ist also ganz genau zu überlegen, ob man ein älteres Fahrzeug mit in dieVollkasko nimmt, zumal der Tarif dafür nicht ganz billig ist. Als Anhaltspunkt für die Entscheidung pro und contra Vollkasko kann man den Zeitwert des Fahrzeugs nehmen, denn im Falle eines Totalschadens ersetzt dieVollkaskoversicherung nur den Wert, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls hatte.
An dieser Stelle werden Fahrer von Neuwagen aufhorchen. Ganz davon abgesehen, dass es besonders ärgerlich ist, wenn man an einem neuen Auto gleich einen Schaden zu beklagen hat, ist der finanzielle Verlust im Falle einesTotalschadens beachtlich. Neufahrzeuge sollten deshalb immer mit einer Vollkaskoversicherungabgesichert werden, das gilt auch für Jahreswagen oder Gebrauchtfahrzeugen, die nicht älter als drei Jahre sind. Aber auch hier lohnt es sich, einen kritischen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen, denn einige Unternehmen erstatten den Neupreis eines Fahrzeugs bei einem Schaden innerhalb der ersten 6 Monate, andere erweitern diese Frist auf bis zu 18 Monate.
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