Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht in einer Kfz Haftpflichtversicherung ist für den Fahrzeughalter strafbar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich bringen. Durch die Kfz Haftpflichtversicherung wird der Schaden abgesichert, der einem Dritten zugefügt werden kann.
Dadurch wird es ermöglicht, dem Schadensopfer einen ihm zustehenden Schadensersatz zu zahlen, auch wenn der Schadensverursacher vollkommen mittellos ist. Gleichzeitig wird durch diese Versicherung der Schadensverursacher vor einem finanziellem Ruin bewahrt, was bei der Höhe der anfallenden Kosten in einem Schadensfall schnell passieren könnte. Alle Fahrzeuge unterliegen der Haftpflicht, nicht nur Autos.
Selbst ein Mofa und ein Motorrad darf ohne eine gültige Kfz Haftpflichtversicherung nicht auf öffentlichen Strassen gefahren werden. Genau wie bei einem Auto kommt auch bei Krafträdern oder Rollern die Kfz Haftpflichtversicherung für alle Schäden an Dritten auf. Dabei wird auch an der Deckungssumme für eventuelle Schäden keine Änderung zu bemerken sein.
Diese deckt meist genau wie bei einem Auto pauschal 100 Millionen Euro Schaden ab. Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch die Haftpflichtversicherung nicht abgesichert und dieses Risiko muss generell auch über eine zusätzliche Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert werden. Das bietet zusätzlichen Schutz bei Dienstahl, Wildunfällen, Glasbruch oder unbefugten Gebrauch.
Haftpflichtversicherungen vergleichen – Beiträge sparen
Auch Schäden durch Unwetter sind so optimal abgesichert. Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach der Motorstärke des Fahrzeuges in PS und des Wohnortes des Fahrzeughalters. Leider kann für Motorräder eine Berechnung des Beitrages für die Kfz Haftpflichtversicherung nicht online durchgeführt werden, dazu muss persönlich Kontakt mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften aufgenommen werden. Für den Versicherungsschutz von Mopeds und Mofas wird ein allgemeiner Beitragssatz festgelegt, der für Fahrzeughalter gilt die keine Fahranfänger mehr sind und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeuge
Wie sieht es aus wenn privat ein Transporter oder Lieferwagen genutzt wird. Auch dieser muss eine KfzHaftpflichtversicherung haben. Bei einer privaten Nutzung solcher Fahrzeuge richtet sich die Höhe der Beiträge generell auch nach der Motorleistung in PS, der jeweiligen Region und der Schadensfreiheitsrabatte des Fahrzeughalters. Auch die berufliche Tätigkeit wird von denVersicherungsgesellschaften mit berücksichtigt, denn z. B. für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten Sonderregelungen.
Auch bei der Kfz Haftpflichtversicherung für Lieferwagen und Transporter besteht die Möglichkeit sich durch den Abschluss einer Kasko- oder Teilkaskoversicherung zusätzlich abzusichern. Dabei wird in der Art der Kfz Haftpflichtversicherung zwischen Werksverkehr und Güterverkehr unterschieden. Wird das Fahrzeug überwiegend privat genutzt oder eigene Waren mit diesem ausgeliefert, wird die Haftpflichtversicherung nach den gültigen Tarifen für den Werksverkehr berechnet.
Beim Transport von Gütern fremder Personen, gelten die Tarife für den Güterverkehr. Deshalb ist es unbedingt erforderlich bei Änderungen des Gebrauchs des Fahrzeuges in der Verkehrsart den Versicherer vorher darüber zu informieren, damit kein Verlust des Versicherungsschutzes entsteht. Bei der Beitragshöhe wird bei dieser Fahrzeuggruppe auch die Nutzlast, das heißt die mögliche Zuladung, für die das Fahrzeug zugelassen ist. Diese Angabe befindet sich auf dem Fahrzeugschein und wird meist in „ Tonnen“ angegeben.
Wichtig ist auch, dass sich hier Schadenfreiheitsklassen die durch unfallfreies Fahren mit einem PKW nicht auf ein Fahrzeug übertragen lassen, das über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht hat.
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