Es ist gesetzlich vorgeschrieben, wer zur Jagd berechtigt ist und wer nicht. Für viele Menschen ist jagen ein Hobby, andere sehen in der Jagd einen Beitrag zum Umweltschutz und verstehen sich als Jäger und gleichzeitig auch als Heger. Voraussetzung um auf die Jagd zu gehen, ist ein Jagdschein, der aber nur demjenigen ausgestellt wird, der als Jäger eine so genannte Jagdprüfung erfolgreich abgelegt hat und auch eine Bescheinigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen kann.
Besonders bei Jägern kann es zu einer Vielzahl von Unfällen kommen, die sogar tödlich enden können, denn bei einer Jagd sind immer Schusswaffen im Spiel. Zwar sind zur Jagdsaison alle Gebiete abgesperrt in denen gejagt wird, aber es kommt immer wieder vor, dass sich vielleicht ein Pilzsammler oder auch ein Spaziergänger verirrt oder vom Weg abkommt.
Trifft ihn eine Kugel, dann kann das unter Umständen sehr schwere Folge haben. Selbst wenn der Jäger alle Vorsichtmaßnahmen eingehalten hat und dazu auch noch umsichtig mit seinem Gewehr umgegangen ist, wird ein solcher Unfall meist vor einem Richter enden. Die Kosten für den Prozess, den Anwalt und auch für den Gutachter trägt in diesem Fall die Jagdhaftpflichtversicherung. Auch wenn es durch den Schuss zu einer schweren Verletzung gekommen ist, die eventuell in die Invalidität führt, kommt die Jagdhaftpflichtversicherung dafür auf.
Unfälle und Schäden auf der Jagd absichern
Auf einer Jagd kann es auch immer zu folgenschweren Fehlern kommen. Wer zum Beispiel mit seinem Hund im Wald spazieren geht und den Hund von der Leine lässt, der muss in der Jagdsaison damit rechnen, dass ein Jäger oder der Jagdpächter den Hund erschießt, weil er vermeintlich wildert. Auch dann kommt die Jagdhaftpflichtversicherung für den Schaden auf. Selbst ein Hochstand oder Ansitz kann zu einem Fall für die Jagdhaftpflichtversicherung
werden.
Klettern Kinder die im Wald spielen, auf den Hochsitz und fallen vielleicht auf Grund einer morschen oder schlecht ausgebesserten Sprosse in die Tiefe und brechen sich dabei einen Arm oder ein Bein, dann kommt dafür die Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdpächters oder Jägers auf.
In welcher Höhe eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, hängt mit dem Umfang der Leistungen zusammen. Experten raten aber dazu, solch eine Versicherung in einer pauschalen Höhe von mindestens 10.000,- Euro abzuschließen.
Haftpflichtversicherung für Jäger
Zusammen gefasst lässt sich sagen, dass die Hege und Pflege eines Reviers, der Gebrauch von Jagdwaffen und auch das Führen von ausgebildeten Hunden immer eine gute Jagdhaftversicherung voraussetzt.
Selbst wenn der Jäger immer mit höchster Umsicht handelt, kommt auch selbst bei der größter Achtsamkeit und Vorsicht ab und zu irgendjemand aufgrund der Jagdtätigkeiten zu Schaden. Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor.
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