Die Glasversicherung bezahlt immer den Ersatz wenn Scheiben zu Bruch gehen. Aber nicht nur das, auch die Montagekosten für das neue Fenster fallen unter die Leistungen einer Glasversicherung. Sollte der Glaser aber gerade diese Scheibe nicht sofort ersetzen können, weil vielleicht der Einsatz einer Notverglasung nötig ist, dann zahlt auch das die Glasversicherung.
Dies ist meistens der Fall wenn es sich bei der zerbrochenen Scheibe um eine etwas ungewöhnlichen Scheibe zum Beispiel aus Isolierglas oder auch aus Panzerglas handelt, diese nicht am Lager ist und eine Bestellung der passenden Scheibe notwendig macht. Auch dann werden diese Kosten von derGlasversicherung bezahlt. Kurz gesagt, es sind immer alle Verglasungen ohne jegliche Flächenbegrenzung versichert. Wer die Scherben letztendlich verursacht hat, spielt für die Versicherung keine Rolle.
Grundsätzlich unterscheidet man immer zwischen einer Gebäude- und einer Mobiliarverglasung.
Zu einer Gebäudeverglasung gehören alle Glas- und auch Kunststoffscheiben die in Fenstern, Türen, Balkontüren, Terrassen, Wänden, Wintergärten und Loggien eingesetzt sind. Aber auch Scheiben in Wetterschutzvorbauten an der Haustür, Dächer, Brüstungen, Duschkabinen und auch Sonnenkollektoren und deren eventuelle Verglasungen auf dem Dach. Dazu kommen noch alle Arten von verbauten Glasbausteinen und auch Profilbaugläser.
Zur Mobiliarverglasung gehören unter anderem alle Bilder die hinter Glasscheiben sind, Glaseinsätze bei Schränken, Vitrinen und alle Arten von Spiegeln. Geht also der Spiegel im Badezimmer zu Bruch oder auch der dreiteilige Spiegel der Frisierkommode im Schlafzimmer, dann bezahlt dies die Glasversicherung. Glasplatten die zu Dekoration gedacht sind, fallen ebenso unter die Leistungen der Glasversicherung wie die Glaskeramikfläche des Küchenherds und auch Aquarien und Terrarien werden von der Glasversicherung bezahlt.
Glasversicherung: Vergleichen Sie Tarife und Anbieter
Im Falle von Mehrfamilienhäusern wird die Gebäudeverglasung zusätzlich noch einmal getrennt und zwar bei der Gesamtverglasung des Gebäudes: in die Fensterscheiben die in den einzelnen Wohnungen sind und in die Scheiben der gemeinschaftlich genutzten Räume wie etwa den Keller, die Waschküche, das Treppenhaus oder auch den Windfang vor der Haustür.
Der Umfang der Versicherung unterscheidet sich auch immer nach dem jeweiligen Typ des zu versichernden Gebäudes. Dabei sind grundsätzlich versichert: DieSchadensminderung, alle Kosten für den Abtransport der kaputten Fenster und deren Entsorgungskosten, sowie alle eventuell anfallenden Kosten für einen Kran oder ein Gerüst. Bei Wohnungen und selbstbewohnten Ein- undZweifamilienhäusern gilt zusätzlich dass die Glasversicherung alle Malerarbeiten, den neuen Anstrich, aber auch Verzierungen und Dekorationsgegenstände bezahlen muss.
Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt was vermietet ist, dann ist grundsätzlich nur die Gebäudeverglasung versichert. Auf Wunsch kann aber auch nur die Gesamtverglasung oder nur die Allgemeinverglasung des Hauses versichert werden, dies muss von Fall zu Fall mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.
Für ein Zweifamilienhaus, in dem nur eine Wohnung vermietet ist und die andere selbst bewohnt wird, sind sowohl das Mobiliar- als auch die Gebäudeverglasung versichert, für die fremdbewohnte Wohnung ist aber nur die Gebäudeverglasung zuständig. Sollten aber beide Wohnungen vom Hauseigentümer undVersicherungsnehmer und dessen Familie bewohnt werden, dann gilt für beide Wohnungen die Mobiliar- und Gebäudeverglasung.
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