Jeder, der im Berufsleben steht und jünger ist als 50 Jahre, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Ein unverhofftes Ereignis kann das Leben völlig verändern und man kann seinen Beruf nicht mehr auszuüben. Vom Staat gibt es keine Leistungen. An dieser Stelle ist die Berufsunfähigkeitsversicherung gefragt.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine private und freiwillige Versicherung. Sie zahlt dann, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann infolge eines Unfalles oder einer Krankheit. Die Berufsunfähigkeit ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Erwerbsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Während man bei der Erwerbsunfähigkeit keinen Beruf mehr ausüben kann, so kann man bei der Berufsunfähigkeit noch einen Beruf ausüben, jedoch nicht mehr den bisherigen. Eine Krankenschwester, die durch einen Bandscheibenvorfall und eine damit einhergehende dauerhafte Schädigung der Wirbelsäule und Bewegungseinschränkung nicht mehr ihren Beruf ausüben kann, könnte beispielsweise noch einen Beruf mit geringerer körperlicher Belastung ausüben, z. B. in der Anmeldung eines Krankenhauses.
Dabei verdient sie weniger Geld. Von der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält sie die Differenz zu ihrem vorherigen Gehalt, damit ihr finanziell keine Nachteile entstehen. Die Höhe der Leistungen, die von der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden, wird festgelegt beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherte wird im Leistungsfall von der Beitragszahlung befreit. Künftige Beiträge übernimmt die Versicherungsgesellschaft. An den Versicherten wird eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Viele Versicherer zahlen bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe, andere erst ab einem höheren Grad der Berufsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit ab 25 % kann eine anteilige Rente gezahlt werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte mindestens sechs Monate lang nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.
Leistungen der Berufsunfallversicherung
Die Höhe der Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte sich orientieren an dem Betrag, den man benötigt für einen angemessenen Lebensstandard, wenn man gar keinen Beruf mehr ausüben kann. Da die Renten jedoch steigen und das Arbeitseinkommen an die Inflation angeglichen werden kann, empfiehlt es sich, für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dynamik zu vereinbaren.
Dadurch steigen jährlich die Beiträge für die Versicherung in geringer Höhe, die Leistungen steigen ebenfalls. Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wird festgelegt, wie lange man im Falle einer Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch nehmen will – die Leistungsdauer.
Dies sollte das Renteneintrittsalter sein, damit man bis dahin einen lückenlosen Versicherungsschutz hat. Bis zu dieser Zeit leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Es wird festgelegt, bis zu welchem Alter man Beiträge bezahlt zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die Versicherungsdauer. Dies sollte ebenfalls bis zum Rentenalter sein.
Ist es aufgrund Arbeitslosigkeit oder finanzieller Schwierigkeiten dem Versicherten nicht mehr möglich, die Beiträge zu bezahlen, kann er die Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen. Er zahlt keine Beiträge mehr, dies übernimmt für ihn die Versicherungsgesellschaft. Trotzdem genießt er den Versicherungsschutz und erhält die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Eine Beitragsfreistellung kann vorübergehend sein oder bis zum Versicherungsende. Kann der Versicherte wieder Beiträge bezahlen, kann die Beitragsfreistellung wieder aufgehoben werden. Die Versicherungsumme kann der Versicherte auch kürzen, ebenso die Versicherungsdauer. Mit den sich verringernden Leistungen verringern sich die Beiträge.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden mit einer Lebensversicherung, erhält man zum Versicherungsende, also mit dem Renteneintritt, die Versicherungssumme ausgezahlt, wenn nicht vorher eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, nach der Leistungsdauer und nach der Versicherungsdauer. Das Eintrittsalter, die Berufsgruppe und eventuell bestehende Erkrankungen sind weitere Kriterien für die Beitragshöhe. Je nach Versicherungsgesellschaft sind die Beiträge ebenfalls unterschiedlich. Bei der Berufsgruppe geht es darum, welchen Gefahren und Risiken man in diesen Berufen ausgesetzt ist.
Eine Apothekerin ist nicht so hohen Gefahren ausgesetzt wie ein Berufskraftfahrer und muss daher geringere Beiträge leisten, da das Risiko, berufsunfähig zu werden, bei ihr nicht so hoch ist. Vorerkrankungen und gesundheitliche Risiken, berufsunfähig zu werden, beziehen die Versicherungsgesellschaften mit ein. Der Versicherungsnehmer macht Angaben über bestehende Erkrankungen und behandelnde Ärzte. Die Auskunft der behandelnden Ärzte wird vom Versicherer eingeholt. Besteht ein hohes Risiko, aufgrund der Erkrankung berufsunfähig zu werden, so kann der Versicherer in Abstimmung mit dem Versicherungsnehmer entweder die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr hoch festlegen oder die Erkrankung aus der Versicherung ausklammern. Im Falle einer Berufsunfähigkeit aufgrund dieser Erkrankung leistet die Versicherung dann nicht.
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