Ganz gleich ob es sich um einen Neubau oder um die Sanierung eines Hauses handelt, ein Bauvorhaben ist immer mit gewissen Risiken verbunden. Und jeder Bauherr haftet persönlich vom ersten Spatenstich bis zur endgültigen Einweihung des Hauses dafür wenn andere Menschen durch sein Bauvorhaben zu Schaden kommen sollten.
Wer baut braucht daher immer eine besondere Bauherrenhaftpflichtversicherung, denn in einer privaten Haftpflichtversicherung werden größere Bauvorhaben, wie etwa der Neubau eines Einfamilienhauses nicht berücksichtigt. Es kann zum Beispiel passieren, dass ein geparktes Auto durch herabfallende Dachziegel beschädigt wird oder dass Kinder die auf einer nicht ausreichend gesicherten Baustelle spielen, sich verletzten.
In diesen Fällen kommt die Bauherrenhaftpflichtversicherung für alle Schäden an Personen und auch Gegenständen bis zu einer Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf. Und die Liste der Möglichkeiten, was alles auf einer Baustelle passieren kann, ist erschreckend lang. Auch wenn nur Steine auf der Straße vor der Baustelle liegen und es kommt deshalb zu einem Verkehrsunfall, dann ist das Sache der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Fällt jemand in einen ungesicherten Kellerschacht und bricht sich dabei einen Arm oder ein Bein, auch dann kommt die Bauherrenhaftpflichtversicherung dafür auf.
Sind die Schadenersatzansprüche aber unbegründet und kommt es in folge dessen zu einer Verhandlung vor Gericht, dann wehrt die Bauherrenhaftpflicht dies für die Bauherren ab. Die Kosten für einen Prozess, den Anwalt und auch die Kosten für einen eventuellen Gutachter übernimmt im Fall eines Rechtsstreits die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Bauherrenhaftpflichtversicherung – Beiträge vergleichen
Die Beiträge für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung richten sich immer nach den Gesamtkosten des jeweiligen Bauvorhabens. Dabei rechnet man mit rund einem Promille der eigentlichen Bausumme als Kosten für den Versicherungsschutz. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist gültig ab dem Tag, an dem die ersten Handwerker mit dem Bau beginnen und endet an dem Tag wenn das Bauamt die Endabnahme des Baus vornimmt.
Es gibt allerdings auch gesonderte Vereinbarungen zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Bauherren, wonach eineBauherrenhaftpflichtversicherung auch noch zwei Jahre nach der Fertigstellung des Hauses Gültigkeit hat.
Wenn es zum Beispiel zu einem Unfall auf der Baustelle kommt, bei der ein Mensch so schwer verletzt wird, dass es zu bleibenden Schäden kommt, dann kann unter Umständen eine Schadensersatzforderung von Seiten des Geschädigten folgen, die einen Bauherren komplett in den Ruin treiben kann. Versicherungsexperten empfehlen daher, dass dieVersicherungssumme mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Millionen Euro betragen sollte.
Neueste Kommentare