Viele Versicherungsverträge werden heute in Deutschland und natürlich weltweit über einen Versicherungsmakler abgeschlossen. Dabei handelt es sich nicht um eine bei der jeweiligen Versicherung direkt angestellte Person, sondern der Versicherungsmakler ist lediglich durch einen Maklervertrag an das Versicherungsunternehmen gebunden. Grundsätzlich stellt der Makler einen Kontakt zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Kunden her bzw. er vermittelt Versicherungsverträge zwischen diesen beiden Parteien. Von rechtlicher Seite her sind die Makler Handelsmakler nach dem HGB (Handelsgesetzbuch) und haben in dieser Funktion einige Rechte, aber auch Pflichten zu erfüllen. Wie genau diese Rechte und die Pflichten des Maklers gegenüber dem jeweiligen Versicherungsunternehmen aussehen, ist individuell im Maklervertrag geregelt. So ist es zum Beispiel heute oftmals so, dass ein Versicherungsmakler nur für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft Versicherungsverträge vermitteln darf, und somit auch für keine andere Firma Verträge dieser Art vermitteln darf. Allerdings gibt es auch noch die Variante, dass der Makler nicht ausschließlich an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden ist, was allerdings sehr selten der Fall ist. [Weiterlesen…]
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