Die so genannte Versicherungspflichtgrenze, die auch hin und wieder als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet wird, spielt im Zusammenhang mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung mitunter eine große Rolle. Es handelt sich bei dieser Grenze um ein Bruttoeinkommen, welches unter weiteren Voraussetzungen zum Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung berechtigt. In diesem Zusammenhang muss zunächst erläutert werden, dass grundsätzlich zunächst einmal jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Lediglich bestimmte Personengruppen wie Beamte, Studenten, Selbstständige und Freiberufler haben von vorne herein das Recht, sich zwischen der Versicherung in einer privaten oder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Aber auch Arbeitnehmer können sich unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen zwischen den beiden Versicherungsparten entscheiden, und genau an dieser Stelle kommt eben die Versicherungspflichtgrenze „ins Spiel“. [Weiterlesen…]
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