Das Versicherungsvertragsgesetz ist im Prinzip die gesetzliche Grundlage, auf derer alle Versicherungsverträge zustande kommen. Im Bereich dieses Gesetzes werden die verschiedensten Sachverhalte rund um die Versicherungen geregelt, wobei zum einen der Schutz des Verbrauchers, also des Versicherten, im Vordergrund steht, aber der Versicherte natürlich auch bestimmte Pflichten zu erfüllen hat. Die Rechte und Pflichten sowohl des Versicherten, als auch des Versicherers, werden ausführlich im Versicherungsvertragsgesetz dargelegt. Insgesamt ist das Gesetz in fünf verschiedene Abschnitte unterteilt, ähnlich wie es auch beim BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) der Fall ist. Die einzelnen Abschnitte beschäftigen sich in erster Linie mit den verschiedenen Versicherungsarten und sind ihrerseits nochmals in verschiedene „Titel“ unterteilt. [Weiterlesen…]
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