Bei der Versicherungssteuer handelt es sich um
eine so genannte Verkehrssteuer, die im Bereich von abgeschlossenen
Versicherungsverträgen anfällt. Die Versicherungssteuer ist in etwa
mit der allgemein gültigen Mehrwertsteuer zu vergleichen. Diese
spezielle Steuer fällt auf alle Beiträge und Prämien an, die der
Versicherte an die Versicherungsgesellschaft zahlt. Im Laufe der
Jahre und Jahrzehnte hat sich der Prozentsatz dieser Steuer stets
geändert, allerdings auch nur in eine Richtung, nämlich nach oben.
Lag die Versicherungssteuer im Jahre 1989 noch bei sieben Prozent,
so beträgt die allgemeine Steuer für Versicherungen heute wie die
Mehrwertsteuer auch 19 Prozent. Allerdings muss man genau nach
Versicherungsarten unterscheiden, welche Steuer jeweils anfällt,
Darauf wird im Folgenden noch näher eingegangen. Die Grundlage für
diese spezielle Steuer ist übrigens das Versicherungssteuergesetz,
das alle Bedingungen und Fragen rund um diese Steuerart
klärt.
Wie bereits kurz erwähnt, gibt es im Versicherungsbereich einige
Ausnahmen, wo der Versicherte einen geringeren Steuersatz oder gar
keine Versicherungssteuer zahlen muss. So sind beispielsweise alle
Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, sowie
Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung von der Steuer
ausgenommen. Auch die Versicherungsbeiträge zur privaten
Lebensversicherung werden nicht besteuert, sowie ebenfalls nicht
die Beiträge zur Rückversicherung und der Kleinen Viehversicherung
( bei einer Versicherungssumme von maximal 4.00 Euro).
Grundsätzlich handelt es sich übrigens bei der Versicherungssteuer
um eine Bundessteuer. Diese wird also nicht wie einige andere
Steuern von den Kommunen, sondern von den Ländern vereinnahmt. Im
Allgemeinen sind die jährlich zu zahlenden Beiträge bzw. die
Versicherungsprämien die Grundlage für die Berechnung der Steuer.
Eine Ausnahme bildet allerdings die Hagelversicherung, da hier die
Steuer auf der Grundlage der gewählten Versicherungssumme berechnet
wird.
Neben den genannten generellen Ausnahmen von der
Versicherungssteuer werden bei bestimmten Versicherungsarten zudem
andere Steuersätze berechnet, als der allgemeine Steuersatz von
derzeit 19 Prozent. Zu diesen genannten Ausnahmen zählen zum
Beispiel die Feuer und FBU-Versicherungen. In diesem Bereich wird
nicht der 19-prozentige Steuersatz fällig, sondern ein reduzierter
Steuersatz von 14 Prozent berechnet. Ähnlich verhält es sich bei
Gebäudeversicherung, sofern das Risiko Feuer mitversichert ist.
Hier beträgt der Steuersatz etwas ermäßigte 17,75 Prozent, während
für die Hausratversicherung 18 Prozent berechnet werden, ebenfalls
unter der Voraussetzung, dass auch die Feuer-Gefahr mitversichert
ist. Bei anderen Versicherungsarten sind die gültigen Steuersätze
zum Teil erheblich niedriger als der allgemeine Steuersatz. So wird
zum Beispiel bei der Unfallversicherung mit Beitragrückgewähr nur
3,80 Prozent Versicherungssteuer berechnet. Auch bei der
Seeschiffskaskoversicherung ist der Steuersatz erheblich niedriger
als der allgemeine Steuersatz und beträgt derzeit drei Prozent. Da
die Schiffskaskoversicherung natürlich in erster Linie von
Unternehmen zur Versicherung ihrer Schiffsflotte genutzt wird,
möchte man durch den niedrigen Steuersatz auch die
Konkurrenzfähigkeit zu ausländischen Unternehmen
gewährleisten.