günstige Versicherungen - Kredit und Versicherungsvergleich Versicherungspflichtgrenze http://www.guenstige-versicherung.de/versicherungspflichtgrenze.html
Die so genannte Versicherungspflichtgrenze, die
auch hin und wieder als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet wird,
spielt im Zusammenhang mit der gesetzlichen und privaten
Krankenversicherung mitunter eine große Rolle. Es handelt sich bei
dieser Grenze um ein Bruttoeinkommen, welches unter weiteren
Voraussetzungen zum Wechsel von der gesetzlichen in die private
Krankenversicherung berechtigt. In diesem Zusammenhang muss
zunächst erläutert werden, dass grundsätzlich zunächst einmal jeder
Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung
pflichtversichert ist. Lediglich bestimmte Personengruppen wie
Beamte, Studenten, Selbstständige und Freiberufler haben von vorne
herein das Recht, sich zwischen der Versicherung in einer privaten
oder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Aber
auch Arbeitnehmer können sich unter bestimmten Bedingungen und
Voraussetzungen zwischen den beiden Versicherungsparten
entscheiden, und genau an dieser Stelle kommt eben die
Versicherungspflichtgrenze „ins Spiel“.
Derzeit (Stand 2009) liegt diese Versicherungspflichtgrenze bei
einem Einkommen von jährlich 48.600 Euro, was einem Monatseinkommen
von 4.050 Euro entspricht. Übersteigt das Einkommen des
Versicherten nun drei aufeinander folgende Jahre diese Grenze von
jährlich 48.600 Euro, so hat der Versicherte das Recht, nicht die
Pflicht, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten, und
sich somit für eine Versicherung in einer privaten
Krankenversicherung zu entscheiden. In den letzten Jahren ist die
Versicherungspflichtgrenze deutlich angehoben wurde. Diese lag zum
Beispiel im Jahre 2000 noch bei jährlich 39.574 Euro und vor fünf
Jahren, also im Jahre 2004, noch bei 46.350 Euro Jahreseinkommen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass sich der
gesetzlich Versicherte ab Erreichen der genannten Einkommenshöhe
entscheiden kann, wo er zukünftig versichert sein möchte. Eine
Pflicht in die private Krankenversicherung zu wechseln, besteht
allerdings nicht, sodass sich der Arbeitnehmer auch zukünftig, dann
auf freiwilliger Basis und nicht als pflichtversichertes Mitglied,
für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden kann.
Nicht zu verwechseln ist die Versicherungspflichtgrenze übrigens
mit der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Bei der
Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um das Einkommen, bis zu
welchem der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung oder auch
zur gesetzlichen Rentenversicherung noch berechnet wird. Über diese
Grenze hinaus muss der Versicherte dann keinen Beitrag mehr zahlen.
Während es die Beitragsbemessungsgrenze sowohl im Bereich der
gesetzlichen Rentenversicherung, als auch im Bereich der
gesetzlichen Krankenversicherung gibt, ist die
Versicherungspflichtgrenze ausschließlich im Rahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung von Bedeutung. Die
Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt
derzeit übrigens bei einem Jahreseinkommen von 44.100 Euro, also
nur geringfügig unter der Versicherungspflichtgrenze. Wenn man sich
über die aktuell gültigen Grenzen im Bereich der gesetzlichen
Sozialversicherung informieren möchte, so kann man dieses jederzeit
auf verschiedenen Webseiten im Internet tun, wo aktuelle Zahlen und
Fakten rund um diesen Bereich angeboten werden. Hier erhält man zum
Beispiel auch Informationen, was man beim Wechsel der
Krankenversicherung beachten sollte.