Viele Versicherungsverträge werden heute in
Deutschland und natürlich weltweit über einen Versicherungsmakler
abgeschlossen. Dabei handelt es sich nicht um eine bei der
jeweiligen Versicherung direkt angestellte Person, sondern der
Versicherungsmakler ist lediglich durch einen Maklervertrag an das
Versicherungsunternehmen gebunden. Grundsätzlich stellt der Makler
einen Kontakt zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Kunden
her bzw. er vermittelt Versicherungsverträge zwischen diesen beiden
Parteien. Von rechtlicher Seite her sind die Makler Handelsmakler
nach dem HGB (Handelsgesetzbuch) und haben in dieser Funktion
einige Rechte, aber auch Pflichten zu erfüllen. Wie genau diese
Rechte und die Pflichten des Maklers gegenüber dem jeweiligen
Versicherungsunternehmen aussehen, ist individuell im Maklervertrag
geregelt. So ist es zum Beispiel heute oftmals so, dass ein
Versicherungsmakler nur für eine bestimmte
Versicherungsgesellschaft Versicherungsverträge vermitteln darf,
und somit auch für keine andere Firma Verträge dieser Art
vermitteln darf. Allerdings gibt es auch noch die Variante, dass
der Makler nicht ausschließlich an eine bestimmte
Versicherungsgesellschaft gebunden ist, was allerdings sehr selten
der Fall ist.
Das es sich beim Versicherungsmakler um eine freie bzw.
selbstständige Tätigkeit handelt, und diese Beratungstätigkeit auch
mit einigen Risiken verbunden ist, ist der Makler stets
verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Da
der Makler bei Verletzung seiner Pflichten, wozu auch
Fehlinformationen gehören, gegenüber dem Versicherten und natürlich
auch gegenüber der Versicherungsgesellschaft haftbar ist, macht
diese Haftpflichtversicherung auf jeden Fall auch Sinn. Vom Volumen
der abgeschlossenen Versicherungsverträge her ist es in Deutschland
mittlerweile so, dass ein sehr großer Teil der abgeschlossenen
Verträge über einen Versicherungsmakler vermittelt wurden.
Grundsätzlich handelt es sich dabei auch nach wie vor um eine sehr
attraktive Tätigkeit. Auch hier gibt es bei den Unternehmen
verschiedene Modelle, wie die Bezahlung des Maklers erfolgt. Üblich
ist es, dass der Makler ein geringes Festgehalt bekommt, aber den
größten Teil seines Einkommens durch Provisionen erzielt. Die
Tendenz geht inzwischen sogar dorthin, dass die Makler vollständig
auf Provisionsbasis arbeiten, da die Pflege von Bestandskunden
oftmals vom Versicherungsunternehmen selber durchgeführt
wird.
Für den Kunden ist es übrigens kein Nachteil, einen
Vertragsabschluss über einen Versicherungsmakler durchzuführen,
denn die Provision fällt für bestimmte Verträge ohnehin an, ob der
Vertrag nun über einen Makler, oder über das Unternehmen selber
abgeschlossen wird. Allerdings sollte man als Versicherter auf
jeden Fall darauf achten, dass es sich um einen seriösen Vermittler
handelt, denn besonders im Bereich der Vermittlung von
Versicherungen gibt es nicht wenige so genannte „schwarze Schafe“,
die den Kunden Verträge verkaufen möchten, welche für den
Versicherten oftmals nur wenig sinnvoll sind. Vor solchen
„unseriösen“ Maklern wird der Verbraucher allerdings inzwischen
durch einige Maßnahmen geschützt (zum Beispiel
Haustürwiderrufsgesetz), sodass man abgeschlossene Verträge
zumindest innerhalb einer Frist widerrufen kann.