Mit der Aufnahme eines Kredites geht nicht nur
der Kreditgeber stets ein gewisses Risiko ein, nämlich dass er das
verliehene Kapital nicht zurück erhält, sondern auch der
Kreditnehmer trägt natürlich ein Risiko, nämlich die Kreditraten
aus bestimmten Gründen nicht mehr zahlen zu können. Je höher die in
Anspruch genommene Darlehenssumme ist und je länger die Laufzeit
des Darlehens, desto größer ist natürlich auch die Gefahr, dass
eine Situation eintritt, die dazu führt, dass man die
Darlehensraten als Kreditnehmer nicht wie geplant zahlen kann. Für
solche Fälle gibt es die so genannte Kreditversicherung, die auch
unter dem Namen Restschuldversicherung oder Restkreditversicherung
bekannt geworden ist. Die einzige Aufgabe der Kreditversicherung
besteht darin, in zuvor festgelegten Situationen die Zahlung der
noch offenen Kreditraten zu übernehmen bzw. die gesamte Tilgung des
Darlehens zu bewirken. Es gibt hauptsächlich vier verschiedene
Risiken, die durch die Restschuldversicherung abgesichert werden
können. Wie der Name bereits sagt, gilt die Versicherung natürlich
nur noch für die offene Darlehenssumme, und nicht für den Teil, der
bereits zurück geführt worden ist.
Eine der vier möglichen Fälle, in der die Kreditversicherung zur
Leistung verpflichtet ist, ist der Tod des Versicherten und
Kreditnehmers. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass stets
der Kreditnehmer auch der Versicherte im Rahmen der
Restkreditversicherung ist. Sollte dieser also nun während der
Laufzeit des Darlehens versterben, übernimmt die Versicherung die
Tilgung des Kredites, sodass hierzu nicht die Angehörigen des
Versicherten heran gezogen werden müssen. Während der erste Fall
also den Tod des Versicherten betrifft, gibt es noch weitere
mögliche Fälle, wann die Versicherung auch im Erlebensfall des
Kreditnehmers eine Leistung in Form der Übernahme der Ratenzahlung
zu erbringen hat. Hier ist als erstes die Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeit des Versicherten zu nennen. Sollte dieser
nämlich aufgrund eines Unfalls oder aufgrund einer Erkrankung auf
Dauer erwerbs- bzw. berufsunfähig werden, übernimmt auch in diesem
Falle die Kreditversicherung die Zahlung der noch offenen
Darlehensraten. Ob die Versicherung bereits bei Berufsunfähigkeit,
oder erst bei Erwerbsunfähigkeit zahlt, ist jeweils individuell mit
dem Versicherer zu klären.
Neben den genannten Versicherungsfällen zahlen einige
Kreditversicherungen auch dann, wenn der Versicherte über einen
längeren Zeitraum arbeitsunfähig ist, und daher ein gekürztes
Gehalt erhält. Es muss in diesem Fall also nicht unbedingt zu einer
dauerhaften Berufsunfähigkeit kommen, sondern eine längerfristige
Arbeitsunfähigkeit ist in diesem Fall bereits ausreichend. Auch das
Risiko der Arbeitslosigkeit sichern inzwischen viele
Restkreditversicherungen ab. Wird der Kreditnehmer und
gleichzeitige Versicherte unverschuldet arbeitslos, so übernimmt
die Versicherung auch in diesem Fall die Zahlung der Kreditraten.
Diese Leistung wird allerdings nur so lange erbracht, wie der
Kreditnehmer sich in keinem neuen Beschäftigungsverhältnis
befindet.